Möriken (Transkription Nr. 2203)

Schulort Möriken
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 270-271
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Möriken-Wildegg
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
19.02.1799

Antwort
auf die Fragen deß Ministers der Künsten und Wißenschaften über die Schul in Möriken und Holderbank.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Möriken

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne Gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

ist im district lentzburg

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

ist im Canton Aergöw.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnert der nächsten Viertelstund ligen 6 haüser
Jnnert der 2ten viertel stund ligen 4 häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Wildek. Hellmüli. Hardt.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Zahl der Kinder die daherkommen 4.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Holderbank. Birenlauf. Braunek. Niderlentz. Lentzburg.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Braunek u: Niderlentz 1/4 stund
lentzburg, holderbank 1/2 stund
birenlauf 3/4 stund

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Man rechnet 3 Classen
a. diei so buchstabieren, lesenlernen
b diei so den Heidelberger auswendig lernen
c. die so etwas Mehrers lernen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, lesen, schreiben, Psalmen singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von Martini biß Mariae Verkündung

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

das a. b. c. büchli
der heidelberger Catechismus
Lampe. Hübners biblische historien
Psalmenbuch — und das Neü Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

macht der SchulMeister gestochne Alphabet hat der Pfr fourniert

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

im winter alletag 6 stund
im Sommer 2 tag, jedesmal 2 stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] die Herrschaft Wildek
der Pfarrer hielt ein Examen, schlug die 2 tüchtigsten vor, wen Er recommandierte, ward erwält

III.11.bWie heißt er?

Jacob Biland

III.11.cWo ist er her?

von Möriken

III.11.dWie alt?

42 jährig.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

4

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

sint 4 Jahren, half schon dem Vatter.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nadlemacher.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nadlenmachen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im winter über 100, Knaben 54
Mädchen 56.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer etwa 30 Knaben 15
Mädchen. 15

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist folglich nicht vereint mit Kirchengut: Aberwird aus dem Kirchen und Gemeindgut betzalt.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist keins eingeführt, als
NB ¢2981¢¢ 5 xr. per wochen für abend Schulen vonjedem fabriquen Kind, welche nachdem Feirabend 3 stund gelehrt werden. ¢/2981¢¢
Das gleiche war Unter disem Artikel bey Holderbank gesagt worden, paßt alles hier und Noch in einem vortzüglicheren Grad.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] ist vor 2 Jahren zu bauen angefangen aber Nachher Unterbrochen worden wird warscheinlich disen Früling geendet werden

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

der SchulMeister gibt die Stuben in seinem eignen haus.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der SchulMeister hat dafür 8 gulden zins seit etlich Jahren, abermit vielem Unwillen der Gemeind

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung mußte der Lehrer bißher selber sorgen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt 30 gulden.
an Geträid 2 Mütt Kernen 2 Mütt Roggen.
an holtz etwa 2 Klafter.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

aus abgeschaften Bodentzinsen alles Geträid.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

aus Gmeindgut und Kirchengut 30 gulden

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

aus ligenden Gründen: aus 1 1/2 vierlig Rütland davon der Abtrag ist 4 gl.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Holderbank 19 hornung 1799 bescheint Christoph Frey Pfarrer

Zitierempfehlung: