Endingen (Transkription Nr. 2258)

Schulort: Endingen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 190-191
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Tegerfelden
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Endingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Endingen [Oberendingen] (Niedere Schule, katholisch)

Antworten
über Die Fragen von dem Zustand
der Schuhlen Revormierter Religion in der Gemeinde OberEndingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

OberEndingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf:

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Einige Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Pfahrey Dägerfelden

I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt ZurZach

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Baden

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Lohhoff

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entfehrnung von OberEndingen 1 Viertel Stund

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Dießmahl Sind keine Erwachßne schuhl kinder daselbst

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Dägerffelden Winlingen und Lengnau im Umkreisse

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt getrucktes geschribenes lessen und schreibe

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter wird die Schuhle alle Tage gehalten Von Martine Biß Osteren Zu Sommers Zeit alle Wochen Ein Tag Mitwoch nach Mittag und Samstag nach Mittag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schuhlbücher Catacismus alt und Neües Testamet und andere Lehrreiche Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] mit den Vorschrifften habe ich den kinderen aus dem alten und Neüen Testament Reimmen und Verse Vorgeschriben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schuhle dauert Täglich von Morgen 8 uhr biß Mittag 11 uhr Von nachmittag 1 uhr biß abends 4 uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die kinder sind in keine Classen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schuhlmeister ist Bestelt von der gemeinde Selbst und beysiets des Pfarres

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Meyer

III.11.c Wo ist er her?

Von OberEndingen

III.11.d Wie alt?

Alt 35 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Fammilyen Kinder 4

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schuhlmeister Ein Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Alzeit im dorffe
Mein Beruff war Ein Baursman

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt hab ich keine Verrichtungen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

knaben 24 Mädchen 29

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

knaben 14 Mädchen 17

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] der gleichen sind keine vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schuhl gelt keins

IV.15 Schulhaus.

Schuhl Hauß keinß

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist Eine stuben angelehet da man Schuhle hält

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schuhl Stube Muß die gemeine sorgen Selbige aber nicht unter halten wiehl sie in Eines Bürgers hauß

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Zußamengelegtes gelt von Den Hauß Vätteren 28 fl. 24 xr.
An Frucht 1 Viertel kernen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

OberEndingen den 2 Mertz 1799
Jacob Meyer
Schuhllehrer

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