Würenlingen (Transkription Nr. 2260)
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- Würenlingen, Oberdorf (Niedere Schule, katholisch)
26.02.1799
Freyheit Gleichheit
Beantwortung.
Von Frantz Joseph hirth schullehrer der halben gemeinde Würenlingen in dem obern dorf auf die nach der zu Geschickhter Tabelle vor gelegten Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Würenlingen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine Eigene gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Ein Kirchen-gemeinde ohne filial mit Einer agentschafft versehen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
in dem districkht Zurzach und |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
in dem Kanton baden gelegen. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der bezürckh der Schul befindet sich |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
dahin ist Kein anderes ort oder filial zugehörig. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
benachbarte schulen in dem umkreis von Einer stunde. seind in folgenden Pfaarreyen. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der schul wird gelehrnt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die schulen werden nur in dem winter von dem Tag des H: Martini bis {auf} den Tag des H: Josephs gehalten das ist von dem 11 winter Monath bis dem 19 Merzen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] schul-büecher seind nach dem a. b. c. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vom schrifften. schreiben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die schul nimmt in der fruhe ihren anfang von 8 uhr bis 11 uhr und nachmitag von halbe 1 bis 4 uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder seind so weit nicht in klassen abgetheilt, sondern werden nach den obigen Vorstellung fortgeleitet. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die schullehrer. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] schullerer Frantz Joseph Hirth. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von würenlingen |
III.11.d | Wie alt? |
alt 42 jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ver heürathet, hat 4 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
dieses ist das zweite Jahr meines schulamts, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
ware allzeit zu würenlingen, und ist mein beruf die profession Eines leinen-webers. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
und befindt sich nebst meinem lehramt bey Etwan müssiger zeit die übung dieser Profession. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder gehen über haubt in die schul 48. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 26 Mädchen 22 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im sonder sommer seind wegen dem Vich-hüeten keine in die schul gekommen; |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
ist keine |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
schul gelt ist |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist keines. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
auch Keine stul schul-stuben. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
und wird dem schullehrer auch kein Haus-zins gegeben. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
sondern Er mues die schul in seinem Eigenthumlichen haus halten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an gelt 25 fl. und an holtz ein wagen voll stauden. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
aus folgenden quellen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Gruß und Hochachtung |