Gebenstorf (Transkription Nr. 2313)
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- Gebenstorf (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN, über den Zustand der Schulen der Evangelischen zu Gebistorf.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gebistorf. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es ist ein dorf, und hatt 34. haüser, wo Catholiken und Evangelische unter ein ander wohnen. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja! die ihre Pfarrkirche hatt. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zum distrikt baden. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
auch baden! |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
sie stehen alle in einer Entfehrnung von einer guten Viertelstunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gebistorf, Vogelsang, Reüß. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
a. Gebistorf hatt Schulkinder 19 |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
im Canton baden ist birmistorf eine Stund weit |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, schreiben und Psalm Musik. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Ja. im Winter, von Martini bis Maria verkündung. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Zum lesen die bibel und Hübners biblische Historien. Zum memorisiren Sigfrieds Anfänge christlicher Lehre und der Heidelbergische Catechismus samt dem Psalter. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Nach der badener Schuhlordnung. Man hatt zu jedem Pensum gewise Wochentage. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6. Stund. Morgens 3. und eben so viel Nachmittags. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
||[Seite 2] Nein. sie sizen unter einander. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
er wurde ordicirt durch den gewesenen Oberamtman zu Königsfelden der Pfarrer machte diesen einen Vorschlag, und er Wählte. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Kiler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
er ist bürger zu Gebistorf. |
III.11.d | Wie alt? |
68 Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Zwei erwachsene und verheirathete Söhne und eine Tochter. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
seit Ano 1754. also 45 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jmmer in seiner heimath, und ein Leinweber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
er arbeitet seine Güter. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
eben jezt Knaben 23 Magdlein 26. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
etwa ein halb duzend buchstabirende. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
gar nichts. womit zugleich alle auf dieß sich beziehenden weiteren Fragen weggfallen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja! wochentlich p. Kind anderthalben Creüzer. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
die Gemeind hatt keines, sondern die Schule wird in des Schulmeisters privathaus gehalten. ohne Hausmiethe. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
1. an Gelt, in circa 48 franken |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
das Getreid und 27 franken hatt Konigsfelden gegeben das übrige fliest ihm durch den wochenschullohn zu. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
aus Zehnten und übrigen vernamseten Artiklen ist der Schule nichts worden. so viel über den Zustand der Evangelischen Schule zu Gebistorf |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Es Bekent Hiermit der Evangelische Schuelmeister alda obigs Namlich Johanes Kiler {in} Gebistorff |