Herdern (Transkription Nr. 232)

Schulort: Herdern
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 361-362
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Lanzenneunforn
Kirchgemeinde 1799: Herdern
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Abts von St. Urban)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Herdern
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Herdern (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
  • Herdern (Niedere Schule, Feiertagsschule, Sonntagsschule, Normalschule, katholisch) (Eindeutige Textstellen markieren)

13.03.1799

Freyheit. Gleichheit. Hier folgen die Antworten der Schule betrefent.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn Herderen ein Dorf, und eine eigene Pfarrgemeinde. Dazu gehört Wyllen mit 9. Haushaltungen; Morwielen ein Hoof, und Berghoof, wie auch Kalcherein und Tieffenmühle

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört diese Kirchengemeind zu der Agentschaft Lantzennüefern

I.1.d In welchem Distrikt?

Jn der Distrikte Stäckbohren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Thurgeu.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem innern Umkreises des Dorfes liegen 47. Häuser, in der nächsten Viertel Stunde liegen 9. Häuser, in der Zweyten liegen 2. Baurenhöof, mit Namen Morwielen und Berghoof; in der Dritten liegt Kalcherein und Tieffenmühle. Die Namen der zum Schulbezirke gehörige Dörfer Weiler, Höfe, sind oben genannt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Gemeinde Wininngen hat eine Schule; Die Gemeinde Hütwielen hat eine Schule; Die Gemeind Pfin hat eine Schule; Die Gemeinde Lantzennüfern hat keine Schule; Die Gemeinde Gündelhart hat eine Schule; u: s: w: Alle diese Schulen sind von unserer Kirchgengemeinde Stunden und auch. 3/4 Stunden weit entfernet.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule Herderen wird die St: Urbanische Normahllehrart gelehrnt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter von Martini, bis auf den 19. Merz gehalten; Jm Sommer aber alle Son- und Feyertäge nach mittag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt wie sie der Geistiche Herr Krauer in St:Urban hat aufgericht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften; sind Schriftliche Aufsätze. Z. B. wie ich sie erhalten von meinem Herr Lehrer in Stanckt Urban, das ist zerschiedene Beyspiele aus der schrift gezogen; wie auch zerschiedene Obligate Schuldscheine, Bezahlungsscheine, Quitungen, Anweisungen, Verweiser dies Namens; Haus konten, u: d: g: m:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 5 1/2 Stunde, vormittag 2 1/2 Stund, nachmittag 3. Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaße eingetheilt, bis in die 4te Klaß

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist bisdato von der Herrschaft bestelt worden

III.11.b Wie heißt er?

Der Namen des Schulm: ist Jakob Richli.

III.11.c Wo ist er her?

sein Bürger Ort ist Herderen. Sein Alter ist 55. Jahr

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine Familie besteht aus Zwey Kinder, das ist ein Sohn und eine Tochter, beyde gut unterrichtet

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst er 12. Jahr bey dem Schulamt;

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorhin hab ich mein Brod auf der Schreiner provession bey 17. Jahren in der Fremde gesucht das ist, in Frankreich, und in der Welschen Schweiz suchen müsen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst dem Schulamt habe ich keine andern verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder überhaupt besuchen die Schule 47. 55. nach dem die Wieterung ist; Diesen Winter habe ich Knaben in dem unterricht gehabt 24. und 29. Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist es auch so bis die Bauren Knaben müsen das S: V: Vieh hüeten.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden 460 Gl: Und diese Fliessen her 20 210 Gl: vom Kloster St. Urban, und 100. Gl: von einem ehmahligen Pfarrherren; und das übrige ist von zerschiedenen Privat Leuthen vor ihrem Lebens Ende Gestifftet worden. Mit dem Kirchengut ist dieser Fond nicht vereiniget.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] Hier Folgt die beantwortung über das Schulhaus.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

1. Hab ich das Haus so würklich die Schul darinn gehalten wird Anno 94. und 95. ganz Neu aufgebauet, auf meine eigene Kösten. 2. Hab ich eine besondere Schulstube- und eine besondere Wohnstube für meine Haushaltung. 3.tens bezalt mir Niemand nichts, weder Zins noch abtrag für mein eigenes Haus. Und 4.tens Die Unterhaltung des Gebäude liegt mir als Schulmeister ganz alleinig ob.
2. Hab ich eine besondere Schulstube- und eine besondere Wohnstube für meine Haushaltung.1. Hab ich das Haus so würklich die Schul darinn gehalten wird Anno 94. und 95. ganz Neu aufgebauet, auf meine eigene Kösten.
3. tens bezalt mir Niemand nichts, weder Zins noch abtrag für mein eigenes Haus.
Und 4. tens Die Unterhaltung des Gebäude liegt mir als Schulmeister ganz alleinig ob.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Hier Folgt der Schullohn; An Geld 32. Gl: das ist 18. Gl: von dem obbeschriebenen Schulfond; Und 14. Gl. von dem zusammen gelegten Bruderschaft Geld. Und 4. Klafter Holz Nebst einem Neuen Thaller drinkgeld bey dem Schul Examen, so alle Jahr den 19.ten Merz gehalten wird, als eine Freywillige zulaag von der Herrschaft. Zu merken ist aber, das sich die 4. Klafter Holz auf meine Kösten mus Hauen lassen, und Heim Fuhrwerken; Also kann man sehen mein Armseligen Dienst, den ich hab, man hat mich noch allzeit getröstet das man mir wolle mein lohn verstärken, aber es ist Leider nicht geschehen;

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. Das mir Mein Bürger Pfarrer Käller, zu meinem wenigem Lohn, von den gestiffteten Jahrtägen, aus Erbarmmung Jährlich hinzu gesetzt hat. {5. Gl.} Für wehlchs welches ich ihme inniglich Danke.

Unterschrift

Hiermit hab ich mich Höflichst zu Empfählen Dem Bürger Menister der Künsten und der Wissenschaft, in seine Wohlgewogenheit.
Jakob Richli Schulmeister Herdern den 13. Merz 1799.

Zitierempfehlung: