Härkingen (Transkription Nr. 2322)

Schulort: Härkingen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 9-10
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Balsthal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Egerkingen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Härkingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Härkingen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

02.03.1799

BEANTWORTUNG
Uber den Zustand der Schulein der Gemeind Herkingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Herkingen ist eine schule

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein Gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört in die Pfargemeind Egerkingen

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört in das Districht Ballstahl

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Und Kanton Solothurn

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Schulbezierke gehören fünf und vierzig Heuser Befinden sich alle in einem Umkreis Von einer guten Halben fiertel stund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Weitere Entfernung zu diesem schulort ist keine weder namen noch Entlegenheit

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der schule wird es Gelehret was ein Jeder Haus-Vater Beliebet

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die schule wird nur im Winter gehalten von Martini bis Ostern

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Die Normal vor schrifften werden den Kindern zum schreiben Vorgelegt

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die dauret taglich vier stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht Klassen abgetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist Bisher Von der Gemeind bestelt

III.11.b Wie heißt er?

Wolfgang von arx ist sein Name

III.11.c Wo ist er her?

ist aus der Gemeind ist sechs und zwanzig Jahr alt

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist Ledig ist ein Jahr Schulmeister

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ist unter richtet von dem Verstorbenen Schulmeister

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nach seinem Lehamte hat noch ein Brofesion

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sinds über haubt 30

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 22 Magchen 8

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist keines eingefürt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

schulhaus ist es Keines Der Schulmeister mus Ungelt Unentgaltlich sorgen für die Schulstube sorgen

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Gelt Von Einem Jeden Kind Ein Halben Gulden Aus der Gemeinska giebt es bis es Alles Zusamen Dreisig Gulden ist an Holtz ein Klafter

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Von arx schul Mr: Den Zweit Mertz 1799

Zitierempfehlung: