Balsthal (Transkription Nr. 2342)
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- Balsthal (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
ANTWORT.
UBER DEN ZUSTAND DER SCHUL BALSTALL.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule werden, die von der bis dahin Vorgeschriebenen Namenund Lessbüchli gelehrnt, der kleine und große vom Bistthume Basleschen vorgeschriebene Katechimus. Kantzley auf sätz, History bücher und andere ||[Seite 2] Schriften, die hier mögen gefunden werden. wie auch das Rechnen Nämlich, die Fünf auf einander folgende Species, bis in die Regel Detri, werden die Kinder gelehret. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Schul wird nur im Winter gehalten. Nämlich, von Martini, bis hl. Ostern |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Diejenigen schul bücher, welche vormals zu der Normal-Stadt-und -Landschulen sind gut geheißen worden. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften sind es. die auf einander folgende, Nummern. Nämlich, von Numero 1. bis Numero 10. diese erhaltet jedes schulkind nach einander, und behaltet selbe so lang, bis es diese gut nach schreibt, und mit der Vorschrift, so viel möglich überein stimmet, hernach läßt mann Formular von Quittungen, Handschriften und Briefen, den bessern schülern zukommen. und Sie endlich selbsten dergleichen aufsetzen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die schule dauret Täglich Sechs Stund. Nämlich, Vormittag 3. und nachmittag 3 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in drey Klassen abgetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schul Meister ist bis her von der Gemeind, und mit Zuzug des Bürgers Pfarrers bestelt, mit dem vorbehalt und genehmigung der Ehemahligen Schul Commission Zu Solothurn. nun aber alles nach anordnung, des gesezten Schul-Raths, und erziehungs Commissars. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jch heiß Georg Hafner von Balstall. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Gebürtig von allda. |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ledigen Standes. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
bin 10. Jahr Schul Meister. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher ehe ich Schul Mstr. war, stunde ich unter dem gehorsamm und befehl, meiner Liebsten Aeltern. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem schulamt habe ich auch schuldigkeiten, beym Kirchen Gottes-dienst, zu verichten an Sonn- und feyrtagen, die Orgel zu schlagen und Coralmussik zu versehen. und. so weiter. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, besuchen die schule überhaubt, Knaben 30 Mägdchen 20. zusammen 50. die eigentliche und gewisse anzahl der schulkinder und dessen Fleiß, wird in der schul Listen an gezeigt werden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] Jm Sommer ist hier überhaubt nicht schulgehalten worden. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
GRUSS UND BRUDER LIEBE. |
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Fliesstextantworten | ||
Lokal |
Balstall. Ein Flecken und eigne Kirchen Gemeind. Haubtorth des Disstrickts Balstall. im Canton Solothurn. |
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Oekonomie |
Stiftungen sind hier keine für die schule Verhanden. Von dem Armmen gut, genießt der schul M'str. nichts. von der Kirchen aber ein Müth Korn 4 Mäß. |