Basel (Transkription Nr. 2378)

Schulort: Basel
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 92-93
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Basel
Agentschaft 1799: Basel
Kirchgemeinde 1799: Basel, St. Albankirche, Basel, Münster, Basel, St. Peterskirche, Basel, St. Martinskirche, Basel, St. Leonhardskirche, Basel, St. Theodorskirche
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Stadt
Gemeinde 2015: Basel
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Basel, Barfüsser, 2. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)

Beantwortung
der Fragen an die Schul-Lehrer von Bürger Mag. Schwarz Prod. bey der KnabenSchule zu den Barfüssern.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Basel

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Sanct. Leonh. Genn Steinen Section

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Districkt u. Kant. Basel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Meistens Knaben aus der nächstgelegnen Sectionen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

durch obiges beantwortet.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

fällt weg.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

die Anfangsgründe im Lesen und Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

werden Sommer und Winter gehalten, die Ferien aber nach der Schulordnung.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nachtmalbüchlein und Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

wird ihnen vorgeschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule daurt von 8 bis 10 Uhr des Morgens, wird aber noch eine extra Stunde von 10 bis 11 Uhr gehalten, welche von den Eltern extra bezahlt wird; Nachmittags von 1 bis 3 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es werden nach den Fortschritten, Unterabtheilungen gemacht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Deputierten der Kirchen und Schulen, mit Zuziehung der Pred. der St. Leonh. Gem. u. des Pred. im Spitthal, welche einen aus dreyen durch das Loos erwählten.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Joh. Heinr. Schwarz.

III.11.c Wo ist er her?

von Basel.

III.11.d Wie alt?

42 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

noch unverheyrathet, hat aber seine Schwester bey sich.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

circa 8 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

sein voriger Beruf war der privat Unterricht

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

die von der Schule übrigen Stunden, werden ebenfalls zum privat Unterricht der Jugend angewandt.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder ohngefehr 60 bis 70. im Sommer mehr als im Winter.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

hat keinen in Händen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

fronfastentlich von einem Schüler 26 rap. wovon dem Prod. nur der 1/4 zufällt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist mit der Schulstube des Oberlehrers vereiniget.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

hat keine Wohnung, dafür aber Haußzins jährlich 44 lb. 8 ß. — 8 d.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen des Schullehrers von der Verwaltung der Kirchen und Schulgüter der Stadt Basel.
an Gelt 62 lb. — 6 ß. — 8 d. als Schulgelt.
ferner 44 lb. — 8 ß. — 8 d. als Haußzins.
des Jahrs 24 à 26 lb. fronfastengelt.
à Pastore Leon. 6 lb. 13 ß. 4 d. für Mayen Gelt.
Korn 14 Vierzel Wein 2 Saum.
Accedentien
von 25 à 30 Knaben Stunden Gelt, à 6 bz. den Monat thut des Jahrs 150 bis 160 lb.
p. Meß, Neujahrlich u. andre Geschenke, ohngefehr 80 lb.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerkung.
Wegen der großen Anzahl der Schüler beyder Lehrer, und zugleich wegen der schlechten Fenster und Feüchte der Schulstube, wäre es sowol für unsere und der Schüler Gesundheit, als auch zur Erleichterung des Unterrichts sehr dienlich, wenn andre Verfügungen damit getroffen würden; zwar hat die Jnspection schon einen Augenschein davon genommen.

Unterschrift

Schwarz Prod.

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