Basel (Transkription Nr. 2378)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Basel, Barfüsser, 2. Klasse (Niedere Schule, Knabenschule, reformiert)
Beantwortung
der Fragen an die Schul-Lehrer von Bürger Mag. Schwarz Prod. bey der KnabenSchule zu den Barfüssern.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Basel |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Sanct. Leonh. Genn Steinen Section |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Districkt u. Kant. Basel. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Meistens Knaben aus der nächstgelegnen Sectionen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
durch obiges beantwortet. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
fällt weg. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
die Anfangsgründe im Lesen und Schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
werden Sommer und Winter gehalten, die Ferien aber nach der Schulordnung. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nachtmalbüchlein und Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
wird ihnen vorgeschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule daurt von 8 bis 10 Uhr des Morgens, wird aber noch eine extra Stunde von 10 bis 11 Uhr gehalten, welche von den Eltern extra bezahlt wird; Nachmittags von 1 bis 3 Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Es werden nach den Fortschritten, Unterabtheilungen gemacht. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Deputierten der Kirchen und Schulen, mit Zuziehung der Pred. der St. Leonh. Gem. u. des Pred. im Spitthal, welche einen aus dreyen durch das Loos erwählten. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 2] Joh. Heinr. Schwarz. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Basel. |
III.11.d | Wie alt? |
42 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
noch unverheyrathet, hat aber seine Schwester bey sich. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
circa 8 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
sein voriger Beruf war der privat Unterricht |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
die von der Schule übrigen Stunden, werden ebenfalls zum privat Unterricht der Jugend angewandt. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Schulkinder ohngefehr 60 bis 70. im Sommer mehr als im Winter. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
hat keinen in Händen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
fronfastentlich von einem Schüler 26 rap. wovon dem Prod. nur der 1/4 zufällt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist mit der Schulstube des Oberlehrers vereiniget. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
hat keine Wohnung, dafür aber Haußzins jährlich 44 lb. 8 ß. — 8 d. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Einkommen des Schullehrers von der Verwaltung der Kirchen und Schulgüter der Stadt Basel. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
||[Seite 3] Anmerkung. |
|
Unterschrift |
Schwarz Prod. |