Wangen bei Olten (Transkription Nr. 2379)

Schulort: Wangen bei Olten
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 169-169v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Olten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wangen bei Olten
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Wangen bei Olten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wangen bei Olten (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bericht über die Schule der Gemeind Wangen District Olten, Canton Solothurn.

Fliesstextantworten
Gesamt

Wangen ein einzig Dorfe und Pfarey, in welchem sich ungefähr hundert Haußhaltungen und bey. 65. von 7 biß. 13 Jahr Schulfähige befinden.
Jn der Schule wird schreiben, lesen, und Rechnen, wie auch unterricht von der Religion gelehrt.
Schule wird vom 11.ten wintermonat biß Ostern gehalten, Deß Tags 6. stund. 3 vor und 3 nachmitag.
Schulbücher sind Namen-büchlen, Kathekismus, Biblische geschichten deß alt und neüen Testaments samt unerschidlich Teütschen schriften: Und die vorschriften sind 9. Numero nach der Vorschrift Normalschule.
Die Kinder sind in 3 Klasse abgetheilt.
Der Schulmeister hat die Gemeind ernamset. und ist hernach auf Solothurn berufen, den unterricht zu erlernen, und von der ehmaligen Obrigkeit Tauglich befunden worden.
Sein Name Ludwig Schuhmacher von Wangen. 35. Jahr alt. hat 6. Kinder. Jst 15. Jahr Schullehrer.
Die Schule besuchen über haupt 39 Kinder, 24 Knaben und und 15. Mägdchen
Einkünften. von der Gemeind Kasse 10. Gulden
von der Kirche Güter 7. gulden dafür er bey Allen Öffentlichen Gottes-diensten daß ganze Jahr erscheinen muß. Jtem 12 gl. von den Kirchen gütern wegen welchen er 12. biß 15 Armen schulkindern kein schulgelt abnehmen soll. Von den übrigen Kindern so sich in der Schul befinden, von Jedem wochentlich 2. Kreüzer.
Er haltet in seinem eigenen hauß Schul oder muß auf seine Kösten ein stube anschaffen, weil kein Gemeind Schulhauß ist.

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