Fulenbach (Transkription Nr. 2399)

Schulort: Fulenbach
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 178-179v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Olten
Agentschaft 1799: Fulenbach
Kirchgemeinde 1799: Fulenbach
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Fulenbach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

17.02.1799

Antwort über den Zustand
der Schul in Fulenbach

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, der Schulmeister findet es für eine Beschwernuß, das er die schulstube wenn in Zukunft an ihrem bau etwas mangelen wurde, in Seinen eigenen kösten unter halten müse. Zweytes findet er den Schullohn Wegen Seiner mühe und arbeit, die er für So Viele Kinder anwenden muß, nicht erträglich genug.

Unterschrift

Fulenbach den 17ten Februarius 1799.

Fliesstextantworten
Gesamt

Fulenbach ist ein dorf und eigne gemeind, pfarr, und Agentschaft des Distrikt olten im Kanton Solothurn
Sonnen niedergangs befindet Sich in entfernung einer halben stund die schul zu wolfwil, Sonnen mitternachts auch eine halbe stund in seiner entfernung die Schul zu herkingen, und gegen Sonnen aufgang eine stund wegs die schul zu kapell. in der schul Selbst Wird die Normal gelehrt So wohl im schriben als auch im lesen durch den ganzen Winter nemlich von Martini Biß Joseph Tag jedes Tags 4 stund, im sommer aber nur an den Sonntägen nach mittags eine stund. die schulkinder Sind zwar in Klaßen abgetheilt, doch werden Sie auch ins besondere zum Verhör genommen. Bisher ist der schulmeister von der gemeind mit gutheißen der Oberkeit gesetzet worden der Wirkliche schulmeister Heisst Jacob Wyß von fulenbach 28. jahr alt verheürathet doch wirklich noch ohne familie, versieht die Schullehrerstelle schon 5. jahr, hielt Sich vorher in seiner Heymath auch mit verrichtung der Bauers arbeit nebst dem schuldienst ist ihm auch die Verwaltung der Armen gütter übergäben. die Schul wird den Winter hindurch wirklich von 50. schulfähigen Kinder fleißig besucht, darunter 30. Knaben, und 20. Mägdchen, imme Sommer aber besuchen Selbe ungefähr 20. Knaben, und 10. Mägdchen. der Schulfond beträgt 80 Gld. Cap. ist Sonderbar von einem gutthäter zu haltung der schul gestifftet, und mit keinem anderem gut vereiniget. Es ist nur eine schulstube in des schulmeisters haus, die er in seinen eigenen kösten zurichten ließ, und biß dahin im baulichen stand erhalten hat. er hat für Sein einkommen gelt, getreid, holz. erstens zieht er jährlich von dem gestiffteten obgemelten 80. gld., den Zins, alß 4. glden. Zweytens aus der Gemeinds koße 15 gld. driettens von zusamen gelegten gelteren 5. gld. an getreid von dem Ehrw-Kapitul Buxgau ||[Seite 2] So bißher der Zehenden in Fulenbach gezogen, 16 Mäß korn. holz zwey Klaffter zum einheitzen der schulstube.

Zitierempfehlung: