Obergösgen, Winznau (Transkription Nr. 2400)

Schulorte: Obergösgen, Winznau
Konfession der Orte: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 180-181v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Olten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Obergösgen
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Obergösgen, Winznau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
  • Obergösgen (Niedere Schule, katholisch)
  • Winznau (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung
Über Den Zustand des Schull wessen, Denen Dörferen Ober Gössgen und Winznau Dem Districkt Olten, Dem Canthon Solothurn

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Weill beider Gemeinten kein Eygen Schul-Hauß ist So haben die Bürger für Nützlich erachtet das am Nützlichsten wäre ein Schulhauß in der Mitte beiden geGemeinten zu er Bauwen, und under der alten ||[Seite 3] Regierung schon bey der Schulvisidation ist er laubt worden aber weill beider Gemeinten keine vermögliche Capitall vor handen seynd, so ist alzeit verschoben worden
Waß den Schullehrer an belangt, so ist sein begehren, Das könnte gemacht werden, das er sey billigen dienstlohn ohne Entgeltnus seinen anwesenten Schulkinderen könnte bezahlt werden, weil der dienst lohn so gering ist das er nicht kan die Schulhalten, wan er nicht mehr auß liebe, als auß verdienst, die Schulhaltet

Unterschrift

Johan Jacob Meyer Schullehrer bey der Gemein Winznau und Obergößgen

Fliesstextantworten
Lokal

Denen Gemeinten Obergößgen und Winznau wirt die Schul Wechsels weiß gehalten, Ein Jahr in Obergößgen, im anderen Jahr in Winznau Die pfar kirchen beider Gemeinten ist zu obergößgen
Entfernung Der zur Schul gehörigen Häußer Obergößgen Jnnert halb einer halbfiertel Stund Liegen 36 Häußer, die anzahl der Schulkinder 30
Winznau Jnnerthalb einer Viertel Stund liegen 52 Häuser Die anzahl der Schulkinder 37
Die Entfernung beide gemeinte von ein ander 1 Viertlstund

Unterricht

Es Wirt in der Schul gelehrt von Martyny als den 12ten Wintermonet biß Osteren wirt die Schul gehalten
Des Tags wirt die Schul 5 Stund gehalten.
Mit den Schulkinderen wirt gelehrt.
Das Namen Büchly und Katechisymus und Verschydene Schriften, und Schreiben und 5 Species im Rechnen

Personal

Der Schulmeister wirt von den Bürgeren Beider Gemeinte Bestelt, Seyn Namen ist Johan Jacob Meyer zu Winznau, Alt 50 Jahr, Verheirathtet 3 kinder 2 Knaben 1 Mädchen und den Schuldienst 29 Jahr versehen Vorhär bey Meinem Vatter under seiner gehorsam gewessen ||[Seite 2] Nebst dem Schuldienst keine Profession oder Verdienst
Über Haupt besuchen Kinder die Schulle Knaben 28 Mädchen 9

Oekonomie

Es ist in jeder Gemein an Capitall 100 gl. von guthäter gestiftet worden Diese Capital an 4 procenten macht Zusamen Jährlichen Dienst lohn 8. gl.
Von der Stiftung der Capellen des Heilligen Carollus in Winznau an gält Jährlich 5 gl.
Jede Gemein Winznau und obergößgen Zallen Jährlich 1 gl. Macht zu samen 2 gl.
Jährlich Summa 15 gl.
Von den anwessenten Schulkinderen beziecht Der Schulmeister Wochentlich von jeden 2 kreützer
Schullstuben thut jede Gemein in der kehr Selbst anschafen, und bezahlt dem jenigen der die Schul annimt für die Winter schull 40 batzen An Holz für Stuben heizen 1 Klafter Riß wellen 60
Ein komen des Schulleheres, ist Nichts,
Noch weder an getreyde, Weyn, und Lehen gefällen Zehnden, Grund Zinsen und Holz, Nichts,

Zitierempfehlung: