St. Niklaus (Transkription Nr. 2404)

Schulort: St. Niklaus
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 141-142
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Solothurn
Agentschaft 1799: Rüttenen
Kirchgemeinde 1799: St. Niklaus
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Feldbrunnen-St. Niklaus
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • St. Niklaus (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Antwort.
Auf die fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

St: Niklaus.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Zerstreüte Heüser.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu der Gemeinde Reütenen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeinde St: Niklaus (Agentschaft Reütenen.)

I.1.d In welchem Distrikt?

Solothurn.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des umkreises der Nächsten Viertelstund ligen 21 Häuser. innerhalb des umkreises der Zweiten 46. Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

dorf Rütennen. Zerstreüte Häuser in Feldbruen. und in der Steingruben. und St: Niklaus

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Reütenenn eine halbe — Feldbrunen 1/4 Steingruben eine 1/4 Stunde.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von den Reutennen 3. Feldbrunen 12. Steingruben 10. St: Niklaus 10. Schulkinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Riedholtz und Oberdorff.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Riedholtz eine halb Stund, und Oberdorff eine Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. das Buchstabieren, b. das Läsen, c. Rechnenn, d. das Schreiben, e. die Christenlehre. Alles durch tabele.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und in Winter.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] a. Das Nammenbuech, b. das Lesbuch, c. der Katechismus. d. das Rechnung Buch. e. das Christenlehrbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften aus dem Metodenbuche werden gehalten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormitag 3. Stund, nachmitag 3. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn drey Klassen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind Und darnach ist er in die normahllehr gekommen; und Von der Alten Regierung bestätiget worden. und gutgeheisen.

III.11.b Wie heißt er?

Ludwig Bargetzy.

III.11.c Wo ist er her?

aus den Riedholtz.

III.11.d Wie alt?

48. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja, 6. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

im Riedholtz Schulmeyster und Steinhauer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist noch Sigrist bey St: Niklaus.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ueberhaubt 35. weil nicht mehrere Platz haben.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

20. Knaben, 15 Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

10. Knaben 15. Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von den Kindren wuchentlich ein bazen, Von Jedem

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Wuchentlich Von Jedem Kind so in die Schul kombt ein bz.

IV.15 Schulhaus.

Ein Kleines Häuslein,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufälig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Ein Kleine Schulstube in der Länge und breite 10. Schuh in Schulheuschen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Alte Obrigkeit hat daß Häuslein in den Stand erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Wuchentlich 35. bz.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Schulgelt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

Wuchentlich ein bz. Von Kinde.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung es ist Von der Vormahligen Obrigkeit gesprochen worden, im Jahr 1797. daß das Schulhauslein solt um ein Gemach höcher gebaut werden, für eine Schulstube darein Zu machen, daß 112. Kinder darin Platz haben, seither ist alles unterwegen bleiben bis auf weitre Verordnung.

Unterschrift

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