Luterbach (Transkription Nr. 2426)

Schulort Luterbach
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 107-108v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Luterbach
Kirchgemeinde 1799: Luterbach
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Luterbach
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Freyheit. Gleichheit
Beantwortung der fragen über den zustand Der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Lutterbach ist ein kleines dorf

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine eine eigene Kirchen Gemeine und Agentschafft

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem districks biberist kanton Solothurn

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde Liegen 36 haüser inerthalb des Umkreises Der zweythen 1. hauß

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dazu gehoerüge hoff ist nur einen

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine Viertelstunde von schulorthe enfernt

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Schulkinder sind 30. bis 40.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung der benachbarten schulen Auf eine stunde sind
Kriestetten zuchwill Subingen Deitingen

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die kinder sind 3 Klasen abgetheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt
Das Christenthum schreiben und lesen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden die schulen gehalten Ungefehr 20 Wochen ¢3514¢¢ im Somer alle sontag 1. stunde ¢/3514¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Schulbücher sind A B C lesbüchlein kathekysmus

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften sind 10 Numeri nach der Normahl

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die schule dauret Täglich 5 stunde

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Schullehrer wurde bisher Von der Gemeine bestellt Von den Lehrer der Normal zu Solothurn
Zu Vorunterrichtet und Gutgeheisen

III.11.bWie heißt er?

Joseph Schwaller ist Von Lutterbach

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

33 Jahr alt ist leidig drey Jahre schullehrer

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War allzeit in lutterbach
Ein schumacher und Taglöhner

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat neben der schule gleiche Verrichtungen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder die die schule besuchen 30 oder 40
Knaben Mägdchen im Winter und Somer gleich

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist keine stiftung

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist eingeführt Vonjedem Kinde 10 bazen

IV.15Schulhaus.

ist keines der schullehrer giebt die stube Ohne haußzins und sorgt Für die Erhaltung

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt Ungefehr 20 Gulden
Anholtz zwey Wägen eichernes holtz
Von der Gemeind 5. Kronen

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: