Weiningen (Transkription Nr. 246)

Schulort: Weiningen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 357-358
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Weiningen
Kirchgemeinde 1799: Weiningen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Priors von Ittingen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Warth-Weiningen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Weiningen (Niedere Schule, reformiert)

Beant wortung Der Frage Uber den zu Stand der schule zu Weiningen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Weiningen Ort der schule.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein dorff darzu Gehörig 5. kleinere ort.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst Alles zusammen eine Eigene Filial Gemeind Und Agent schafft.

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem Di Strckte Steck boren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Vnd Canton Thur geü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

* A. Weiningen, hat 27. Häuser 28. Kinder
B. Ochßen forth, gegen Morgen hat 1. Häuser. 1/2. Stund
C. Geisel, gegen Mitag hat 4. Häuser 8. Kinder 1/8. Stund
D. Rohr, gegen Mitag hat 2. Häuser 1. Kinder 1/4. Stund
E. Nergeten, gegen Abend hat 6. Häuser 6. Kinder 1/4. Stund
F. Wegkingen, gegen Mit nacht alles Vom schulort gerechnet hat 8. Häuser 4. Kinder 1/4. Stund
#Ch3.## Nach von Einem orth genant Warth daß aber nicht in Unsere Agentschafft gehörig kommen auch kinder und sind 27. Häuser 18. Kinder 1/8. Stund **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

* A. Herderen, gegen Morgen 3/4. Stund
B. Pfyn, auch gegen Morgen 1 1/4. Stund
C. Jßlingen, gegen Abend 1. Stund
D. Hüt Weilen, gegen Abend 1/2. Stund **

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Eß wird geleret getrucktes und geschribenes zu lesen wie auch schreiben und singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die schule wird gehalten Von Martiny biß in die Mitte deß mertzens.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Und sind die zürricherischen schul Vorschrifften in Übung

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird den kinderen Jedes mahl auß den schul vorschrifften Jeder Ardt Eine Leckzion aufgegeben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die schule dauret Täglich von Morgen 8 biß 11 Uhr und Nach mit tags von 1 biß 4 Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder Em Pfangen mit Ein ander ohne in Klaßen Getheilt Unterricht

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

B: Pfarrer in Pfyn und der Filial Weiningen Hate biß anhin daß Recht, der gemeind Nach Examen Drey der Taug bahrsten Menner in den Vorschlag zu Geben, Alwoh die Gemeind Nach Stimmen der Mehrheit Einer der dreien Welte.

III.11.b Wie heißt er?

der diß Mahlige heist Johannis Huber.

III.11.c Wo ist er her?

Jst von Weiningen.

III.11.d Wie alt?

Alt 29 1/2 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Und hat Kinder 2.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst Schul Lehrer 1/2 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Und hat sich vorhin Mit dem Land bau Be schäfftiget.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

hat jetz Nebend dem lehr amt keine andere Verrichtungen. Als seine Hauß haltungen zu besorgen, Auß genommen sommers zeit Mit seiner Güterarbeith zu be schäfftigen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Es sind der Schul Kinder Überhaubt. 65

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 37 Mädchen 28

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es haben die Bürger vor Etwelcher zeit Etwas zusamen Gelegt, Welches dermahlen ist fl. 425 sonsten keine Ein künfften alß von bemelten Capital der zinß, und an den Hohen Fasttagen Etwaß Steür, Welches aber Jahr in Jahr Gerechnet Nicht Mehr als 9 fl. betragen Mag, sonsten Mit keinem Anderen Wesen verbunden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es Müßen die Kinder deren Vätter an bemeltes Capital geholfen zusammen Legen Nichts bezahlen, Als alle Tage Morgens Ein Scheitlein Holtz Müßen sie Mit Bringen: die aber, so Nichts an daß Ver Mögen Geleget, Müßen Allwöchentlich Ein Kind 4 xr. bezahlen Nebst dem ob Bemelten holtz,

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur Eine Stuben in #Ch8## 21. allwoh der besitzer bemelter Nommaro, Jn so fehrn nicht mit gewalt Etwaß zerbrochen, die Stuben zu allen zeiten in brauch barem Stand Erhalten solle.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A. Von dem vorbemelten Schul Capital zinses betrag Und Fast Täglichen Steürbetrag für Haltung der schule fl. 21 #Ch3.## Nach zu den obstehenden Ein, und zwanzig gulden Jst von zürich all Jährlich 9 fl. gegeben worden. b. Vor daß Kinder Lehr halten, von Osteren biß Martiny Weil Es eine Fillial, daß nach Mit Tags kein Pfarrer vorhanden auß dem kirchen Guth fl. 2 d. Vor Manndaten und andere schrifften zu verlesen Auß dem Gemeind Guth fl. 3

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

A. Von dem vorbemelten Schul Capital zinses betrag Und Fast Täglichen Steürbetrag für Haltung der schule fl. 21 #Ch3.## Nach zu den obstehenden Ein, und zwanzig gulden Jst von zürich all Jährlich 9 fl. gegeben worden. b. Vor daß Kinder Lehr halten, von Osteren biß Martiny Weil Es eine Fillial, daß nach Mit Tags kein Pfarrer vorhanden auß dem kirchen Guth fl. 2 d. Vor Manndaten und andere schrifften zu verlesen Auß dem Gemeind Guth fl. 3

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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