Arn (Transkription Nr. 26)

Schulort Arn
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 5-8v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Horgen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Horgen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Fragen beantwortung über den Zustand der Schuhl in der Wacht Arn.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Arn ist ein Fleken von etwa 24. Häüseren mit ohngefahr 46. Haushaltungen zu der Gemeind Horgen gehörig, ist eine abgetheilte Wacht, der Umkreiß erstrekt sich der entfernung zur schuhl, vom anstoß Horgen 1/4. Stund. vom anstoß Hinderberg, 1/4. Stund. vom anstoß an Hirzel ein kleine 1/2. Stund, vom anstoß an Wättenschweil ein viertel Stund — Nammen der anstößen sind von Horgen; die Allmend, vom Hinderberg: Hinderrüti, vom Hirtzel, Ränn-weg an der Spizen; von Wättenschweil, Straaßhauß.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

gehört zum Distrikt. Horgen.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

zum Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nammen der anstößen sind von Horgen; die Allmend, vom Hinderberg: Hinderrüti, vom Hirtzel, Ränn-weg an der Spizen; von Wättenschweil, Straaßhauß.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

a von Horgen ein starke Halb stund
b vom Hinder berg ein Halb stund
c vom Hirtzel ein Halbe Stund
d von Wättenschweil ein Halbes Stund
e von Käpfnacht ein kleine Halbe Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 3] a Jn zwey Haubt-Classen; Jn die kleinere und Jüngere all Tag schuler: und
¢304¢¢ b Jn die größere, in die so genante Repetier-Schuler: Welche bereits Lesen, Schreiben: Psalmen, Gebätter und Lieder außwendig hersagen könen, und die Repetier-Schul besuchen müßen: ¢/304¢¢
¢306¢¢ Neben dem werden auch im Sommer Sonntag Morgen von 6. biß 8. Uhr, Schreibschul gehalten. ¢/306¢¢

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen, und neben dem Gebätter, Psalmen, Geistliche Lieder und der Catechismus erlehrnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Jm Winter von Martini biß anfangs Aprellen all täglich: Und von da an, über den Sommer biß wider Martini, Wochentlich 2. Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuß-Buch, Psalmenbuch, Testament, Waserisches SchulBüchli, gedrukte und geschriebne PredigBücher, und sonst allerhand Brief und Schrifften.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Den Kinderen werden Nachdem sie die anfänge im Buchstaben erlernet schreiben, Erstlich zum Lesen vorgelegt, und Nochher zum nach schreiben über geben, auch endlich fleißig Corigiert: deren Jnhalt; Biblische Sprüch, Geschichten, und Geistliche Lieder.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Mit den kleineren oder all-Tag schuleren 4- biß 5. Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Von den Examinatores Collegio Zürich, auf empfehlung und bezeigung des Hrn. Pfarers und Stillstands deß orts oder vacanz.

III.11.bWie heißt er?

Hs. Jacob Rysler.

III.11.cWo ist er her?

Von Arn.

III.11.dWie alt?

56. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

1. Frau, 3. Töchteren.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

28. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Von Jugend auf bey der Schul erzogen, u. wans nöthig gsein, dem vatter selig geholffen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 4] Ein klein beschwertes Güetlein, das ich über den Sommer zur erhaltung etwas Speis pflanzen kan, neben dem, muß er auch mit großer beschwerd für Holtz und Heitze sorgen.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Winter 36. biß 40. im Sommer aber weniger, so 20. biß 25. Mehr Knaben als Mägdchen: ¢304¢¢ NB. ohne die Repetier-Schuller welche die gleiche Zahl aus machen. ¢/304¢¢

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Über disen Puncten ist wenig zu beantworten, Weillen da von den vorgelegten fragen gar nichts zu der schul arn ist.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst keins, sonder muß die schul in seinem eigenen Haus, in seiner eigenen Wohnstuben mit zimlicher beschwerd halten.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Sein ganzes einkommen ist überall 40. fl. für die Winter schul 30. fl. und 10. fl. von der Sommerschuhl Welches ein jeweiliger Sekelmstr. zu arn bezalt weder das vom jeweiligen Kirchmr. zu Horgen, an obige 10. fl. 4 lb. oder 2 fl. 17. ß. bezalt wird
||[Seite 5] Auch das Hat er, alljährlich von Herrn Pfarer Antistes 4. fl. zuempfangen. Sonst allerdingen nichts

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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