Hermatswil (Transkription Nr. 317)
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- Hermatswil (Niedere Schule, reformiert)
- Hermatswil (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Hermatswil (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Fragen Über den Zustand der Schullen an jedem Orte.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Hermmatschweill. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist ein Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Es ist eine eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Zur Kirchen Gemein Pfeffikon. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Fehr Altdorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Züricher Canton. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | 35. Wohnstuben. innerthalb des Umkreißes des Nächsten. 4. Wohnstuben. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Raffenspüell. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | 1/2 Viertl Stund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | 2. Knaben. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Schalchen Pfahr Willberg. 1/4 Stund Gündysauw der Pfahrr Russikon. stark 1/4 Stund |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | in 3 Haupt Claßen. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | ||[Seite 2] Lesen, Schreiben; Auswendig Den CATECHISMUS. Gebethe, Psalmen, Lieder. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | 20. Wochen. von Martini bis Ends des Mertzmonats. im Sommer 2 Halbe Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Die Gewöhnlichen Nammenbüchli CATECHISMUS, Zeügnus buch. Psalmen, Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | 5. bis 6. Stund. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | ||[Seite 3] Der Examinator Convent Zu Zürich. Der jetzige Schulmeister wurde nach vorhergegangem Examen im ObristPfahrr Haus. Anno 1776 bestellt. |
III.11.b | Wie heißt er? | Hs. Jacob Frey |
III.11.c | Wo ist er her? | Zu Hermmatschweill. |
III.11.d | Wie alt? | Gebohren 1758. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Und ich Habe 5 Söhne. 3 töchteren |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Drey und zwantzig Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Allzeit von jugend an daheim bey der Schule |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Der Haußhaltung vorstehen. Um gute Erziehung, und mit derselben Arbeiten Namlich spinnen, und dergleichen, Und die wenigen Güter bearbeiten zum Unterhalt Der Haußhaltung. u.s.w. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 14. Mädchen 12. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Hiervon nichts vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | ||[Seite 4] Wird von den Eltern bezahlt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Hier ist keine Schulstube |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Die Schull wird in des Schulmeister Wohn Stubi gehalten; |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | Darfür hat ich Die Gemeine bis auf Letzten Winter 10 lb. bezahlt; |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | nun aber um etwas den Schullohn vermehrt. u. bezieht von jedem Schüller Wochentlich 2. ß. ¢425¢¢ von jedem Repetier Schüller. 8. ß. ¢/425¢¢ ¢426¢¢ von der Sing schulle von jedem. 5. ß. ¢/426¢¢ Weiters beziehe ich am Gelt. 11 fl. 20. ß. An Kernnen. 1. Müt. 1 Vrtl. An Haber Auch. 1. Müt. 1 Vrtl. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | Bemeldter Kernnen u. Haber bisanhin aus dem abgeschaften Zehnden. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | 10. lb. aus dem Schul-Fonds in Zürich |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | Keine vorhanden |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | Keine vorhanden. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | Dergleichen nichts vorhanden. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | Aus dem Sekli gut. 2 fl. 20. ß. an obbemelte. 11 fl. 20 ß. Und |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | 4. fl. an obbelmeldte Suma. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |