Weisslingen (Transkription Nr. 329)

Schulort Weisslingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 275-276v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Fehraltorf
Agentschaft 1799: Weisslingen
Kirchgemeinde 1799: Weisslingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Weisslingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Weisslingen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort wo die Schule war, heißt Wißlingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein zimlich großes Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirch-Gemeind Wißlingen, auch Agentenschaft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Z Gehört zum Distrikt fehr Altorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Gehort zum Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernung der zur Schull gehörigen Häüser, sind keine Viertelstunde von einander entfernt. der bezirk des Dorfes ist keine ist im umfang keine Viertelstunde.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu der Wißlinger Schul gehören die beyden Höfe, Dettenriedt u Schwende.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Auf Wißlingen von Dettenriedt, ist es eine Viertelstunde, g. von Schwendi eine halbe Stunde.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der Kinder von Dettenriedt sind Und aus dem Schwendi

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Es sind keine benachbarten eine Stunde entfernt die in diese Schule gehören. eine Viertel Stunde entlegen 2 Schulen Theilingen, und Neschweyl ihre Nämen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in. 3 Klaßen eingetheilt, 1ste Claß Lehrmeister u. Namenbüchli. die 2te Claß Psalmenbuch u Zeügnuß. die Dritte Testament und geschribne sachen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schulle wird gelehrnt, (Testament, Psalmenbuch, Zügnuß,) Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, auch etwas aus dem Verstand.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Winters und Sommerzeit gehalten. Jm Winter 20 Wochen, v Martini biß zum Aprill. Und Sommerzeit ist die Schulle eingeführt alle Wochen 2 Tag Freytag und Samstag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind folgende, Testament, Psalmbuch, Zeügnuß, Psalter, Waser, Christliches Gesangbuch.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften. sind nach des Wüsten in Zürich eingerichtet

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Täglich 6 Stund, namlich vormittag 3. Stund und Nachmittag 3 Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Herren Examinatoren in Zürich. auf welche Weise. Durch das Examen.

III.11.bWie heißt er?

Hs Jacob Frey.

III.11.cWo ist er her?

Von Wißlingen.

III.11.dWie alt?

Jahr alt 61.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

hat Familien. hat 5 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

24 Jahr. und vorher 20 Jahr dem Vater geholfen.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 2] Wo vorhergewesen, bim Vater. Was für einen Beruf vorher, Bauren und Schularbeit.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Winterszeit keine, und Sommerzeit neben der Schul etwas Güter Arbeit.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Sind an der Zahl 81.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

38. Knaben, u Mädchen 43.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerzeit im gleichen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

keine.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

nichts.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

2 Mt Kernen aus dem Amt Töß.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

2 1/2 Mütt von der Kirchen das Jährlich abgestoßen wird

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keins eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ein eigen Haus und Stuben, in welchem gebeüde, in dem untersten gesäß.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Mangel an Stuben, keiner, Zins keiner.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für selbige sorgen, u unterhalten. Die Gemeind.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geldt für vorsingen 35 lb. von der Kirchen. Wein keiner. Holz der Hau. und vom Kind ein Schilling in der Wochen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

v Kirchengut.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

2 1/2 Mütt. nicht empfangen.

IV.16.B.bSchulgeldern?

keine.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

ein virlg aker und ein Gärtlein.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

keine.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nach eine kleine Anmerkung ist zu machen daß ein jeder einsehen muß daß der Lohn für diese viele Mühe und arbeit zuklein u zugering ist. und ich mit gutem gewißen sagen kan, das ich wan das Jahr vorbey ist ich nichts davon Trage, und sehr wenig an meine Mühe habe.

Unterschrift

Schulmeister Frey in Wißlingen.

Zitierempfehlung: