Hünikon (Transkription Nr. 344)

Schulort Hünikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 77-78
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Andelfingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Neftenbach
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Neftenbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hünikon (Niedere Schule, reformiert)
23.02.1799

Antwort Uber den Zustand der Schulen, Jn der Gemeind Hüniken

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hüniken. ist eine Sommer und Winter Schul

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Klein dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigne Gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört Zu der Kirch Gemeind. Neftenbach

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt Andelfingen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

{in} Canton Zurich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem Schul Ort befinden sich. 26. Häüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

A. ein Halbstund von Neftenbach
B. Ein Viertelstund von Esch.
C. Ein Vrtlstund von Henggart
D. Ein 1/2 stund von Humliken
E. Ein 1/2 Stund von Dorf.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind ihn Klassen eingetheilt. 4. Jm Namenbüchli, 2. Jm Lehrmeister, Psalmenbuch und Testament und Geschribens Gelesen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird Gelehrnet, Schreiben, Lesen, u: Buchstabieren

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird im Winter, und im Somer gehalten Jm Somer aber nur Dienstag und Samstag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind Nammenbüchli. Lehl Mstr, Zeügnußen Psalmenbuch, u: Testament, wie auch Brief und Predigen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften sind in Quart u: Halb Quart eingetheilt

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter des Tags. 6. Stund, und im Somer. 5. Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Er ist Von den Ehmaligen Examinatoren eingesetz

III.11.bWie heißt er?

Er Heißt Hs: Jacob. Waser

III.11.cWo ist er her?

Er ist von Hüniken

III.11.dWie alt?

||[Seite 2] Weiters.
Er ist. 34 Jahr Alt

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er Hat eine Familien

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist Schon 4. Jahr Schul Meister

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Hat einen Beruf von Bauren Geschäften ein wenig Halt sich vorher bey Hauß auf

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er Hat nebet seinem Lehr Amt, Noch die Vorigen Geschäffte

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Es Besuchen die Schulen
Jm Winter? 27. Kinder. 17. Knaben 10. Töchteren

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Somer. 16. Kinder. 10 Knaben 6. Töchteren

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Dergleichen ist nichts Vorhanden

IV.13.bWie stark ist er?

Etwas auß dem Kirchen Gut Neftenbach

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

a. Etwas Von der Gemeind Hüniken
b. Von jedem kind Von Hüniken ein a. 1. Wochen. 1. ß.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhauß ist des Schul Mstrs. Eigentheim
Es ist nach etwas Zu Verbesseren

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Er erhält weiters kein Haußzins

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Er muß selbst darfür sorgen ohne beylagen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Gelt. 6. lb: Von unserer Gemeind
b. Von der Kirchen Gemeind Gut. Neftenbach. 2. lb.
C. An Geträid. 4. Mt Kernen
D. Von Disen Fragen allen wo nicht Geschriben sind ist nichts Vorhanden

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

a. An Gelt. 6. lb: Von unserer Gemeind
b. Von der Kirchen Gemeind Gut. Neftenbach. 2. lb.
C. An Geträid. 4. Mt Kernen
D. Von Disen Fragen allen wo nicht Geschriben sind ist nichts Vorhanden

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Den 23.ten Hornung 1799.
Bescheint Hs: Jacob Waser
Schulmeister zu Hüniken

Zitierempfehlung: