Ottoberg (Transkription Nr. 370)

Schulort: Ottoberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 297
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Märstetten
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Märstetten
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

27.02.1799

Zu folg aufgetragner Beantwortung über die Fragen von der lage und Zustand der Schulen an jedem Orte. folgt in beliebter kürze die Schule am Ottenberg.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ottenberg wo die Schule gehalten wird. Ein Dörfgen von 21. Haüsern. Wor-Zu folgende Dörfgen und Höfe gehörig welche meistens in Circa eine 1/4 tel Stunde #entferrt## darvon ligen.
Schnellberg 3 Haüser, Boltschausen 15. Ruberbaum 10. Wald 3. Alt- und Neüenburg 6. Riedt und Entenmoß 5. Buch und Dattenhub 5. Haüser. Zur Kirch-Gemeine Märstetten gehörig. Jm Canton Thurgaü Districkt Weinfelden gelegen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ottenberg wo die Schule gehalten wird. Ein Dörfgen von 21. Haüsern. Wor-Zu folgende Dörfgen und Höfe gehörig welche meistens in Circa eine 1/4 tel Stunde #entferrt## darvon ligen.
Schnellberg 3 Haüser, Boltschausen 15. Ruberbaum 10. Wald 3. Alt- und Neüenburg 6. Riedt und Entenmoß 5. Buch und Dattenhub 5. Haüser. Zur Kirch-Gemeine Märstetten gehörig. Jm Canton Thurgaü Districkt Weinfelden gelegen.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Entfernung der benachbarten Sind: Weinfelden, Amlickon, Wigoltingen und Hugelschoffen jede eine starke halbe stunde entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Hier wird gelehrt: Buchstabieren, Leßen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Singen etc. welch letstens zu nacht wochentlich 3 mahl unter einer Orgel geübt wird.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schullbücher sind der Zürichsche Cathechißmus, die Zeügniß, Pfr. Wassers Schulbüchl, Heinetz Teütsche Sprachlehre, Das Lindauische u. St. Gallische Rechenbüchl. etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt Morgens von 8. bis zu Mitag 11 Uhr. von 1 Uhr Mitags bis Abends 4 Uhr. Die Scrib. sind nach den Corigieren Nro. der Schriften Rangschiert.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der dießmahlige Schullehrer heiß Heinrich Boltschauser. ward von der Gemeind darzubestimmt Anno 1747.

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Gebohren Anno 1731. den 4ten Obr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 2 Söhn und 2 Töchter.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sein Beruf ware wie bis datto nebenst der Schule Reb- und Güter-Arbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

40 bis 60 kinder besuchen des Winters 16. bis 17 wochen die Schule. Die Sommer Schule daurt 8 wochen mit 20 bis 30 kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

die Einkümfte besteht von einem Zinß von 809 fl. Die Sommer-Schule wird aus einem Armen- Fond von Märstetten mit 8 fl. bezalt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Das Schulhaus in welchem die Schule bis dahin ist gehalten worden ist ein Eigenthum des jezigen Schullehrers.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Das Schulhaus in welchem die Schule bis dahin ist gehalten worden ist ein Eigenthum des jezigen Schullehrers.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

die Einkümfte besteht von einem Zinß von 809 fl. Die Sommer-Schule wird aus einem Armen- Fond von Märstetten mit 8 fl. bezalt.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Ottenberg den 27 ten Fbr. Anno 1799. Heinrich Boltschauser Schlmstr.

Zitierempfehlung: