Wigoltingen (Transkription Nr. 377)

Schulort: Wigoltingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 235-236v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wigoltingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs und eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wigoltingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wigoltingen (Niedere Schule, reformiert)

20.02.1799

Beantwortungen über die Frage der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wigoldingen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf?

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigne Gemeine,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Wigoldingen,

I.1.d In welchem Distrikt?

Weinfelden

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Turgaü,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

3 Haüser, Hasli genannt, eine Viertel Stunde, vom Dorf,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Keine, außert den oben gemeldten 3. Haüsern

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von den oben gemeldten 3 Haüsern, zwey Kinder,

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jllarth, Waaggerschweilen, Engwang, Und Geerau.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Jllharth. v. Wigoldingen 3 viertel. Stund, Waaggerschweilen, 1/2 Stund, Engwang, u: Geerau. 1. viertl. Stund,

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Singen, U: Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein,
Jm Winter, und Sommer, also durch das ganze Jahr,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zeügniß-Buch, Testament, Gellerts, Oden, u: Lieder, U: die Waserischen Schul Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich macht man ihnen vorschriften, dann Schreiben die Kinder, aus den Schulbüchern, U: zu lezt, wird auswendig Geschrieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. stund. 3 Stund vor, u: 3 Stund Nachmitt:

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja! nach ihren Fähig Keiten, u: verhalten, in zwey Classen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] die Gemeind, Unter dem vorsiz, des Bürger Pfarrers.
Nach vor her gegangnem Examen, durch das Stimmen-Mehr.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Jacob Arnold.

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem Dorf Wigoldingen.

III.11.d Wie alt?

46. Jahr,

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. zwey.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

19. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bej seinem Vater
Keinen öffentlichen, sonder Feld-Arbeit,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist zu gleich Meßmer, oder Küster, Und Vorsinger,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

50. Bis 60. Nammlich 27. Knaben U. 33 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

40. Bis 45. Nammlich 20. Knaben, U: 25. Mädchen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja!

IV.13.b Wie stark ist er?

1855. fl. 58 xr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus eben genanten Fond.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein!

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein! der Schul Mstr, hat im Winter, für jeden Tag 15 xr. u: im Sommer, 18 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhause, ist das Gemeindhaus in Mittel mäßigem Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Keinen, Er muß Jährlich selbst, 17. fl. zins Bezahlen,

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] die Gemeind,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nichts als Geld, wie schon gemeldt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus vorgesagtem Fond,

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nein!

IV.16.B.b Schulgeldern?

Aus dem Fond, darein auch milde Stiftungen, gefloßen.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus Frey willigen Bejträgen, der Haus-väter, die den Fond, vermehrt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Keine Ligenden Gründen

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

einzig aus dem Fond, der an Capital gelegt ist.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

DIENSTWILLIGER SCHULLEHRRER, HS: JACOB ARNOLD. Wigoldingen den 20 ten Februarj 1799.

Zitierempfehlung: