Nürensdorf (Transkription Nr. 41)

Schulort Nürensdorf
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 3-4v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bassersdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bassersdorf
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Nürensdorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Nürensdorf (Niedere Schule, reformiert)

beantwortung der Fragen betrefend die Schule zu Nürenstorff.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Namme des Ortes ist Nürenstorff.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein dorff

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeinde

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirchengemeinde Basserstorf.

I.1.dIn welchem Distrikt?

zum district Basserstorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

gelegen. im Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

in dise Schule gehört nichts als das dorf Nürenstorf dessen Häusser bei einander sind.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die benachbarte Haubt Schule zu Basserstorf ist von Nürenstorf eine kleine halbe stunde entfehrnt.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

es sind. 3. Klasse.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt buchstaben kennen — buchstabieren Lessen beten schriben. singen. und wer Neigung hat rechnen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schule wird gehalten im Winter alle Tage — und im Sommer 2. Tage. jedes. mal — 2 Stunde.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind die gewohnte Nammen büchli — Lehr Meister Zeügnus — Psalmen buch — Testament — Waserische Schul Büchli mit gebetteren — Liederen — Psalmen — und Biblischen Sprüchen

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften werden anfangs den schribenden Kinderen gegeben jedem besonders — und hernach werden sie zum auswendig schriben angehalten

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule durte Täglich wenigstens. 4. Stunde

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

ist geordnet worden von Examinatoren zu Zürich nach vor genohmgangnem Examen, allein vor einem Jahr hat die Gemeinde ihre Freyheit benutzen wollen, und den SchulMeister entlich wider. Bestäthiget mit Einschränkung seines Einkommes

III.11.bWie heißt er?

Heist Hs. Ulrch Kuhn

III.11.cWo ist er her?

gebürtig von Nürenstorf

III.11.dWie alt?

gebohren. Anno 1748. also. im 51.ten Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

er hat ein Weib und Kinder an der zahl. 7.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist erwehlt worden. Anno 1783. — Hiemit ist er. 16. Jahr seines Amtes

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 2] immer zu Nürenstorf. und ist ein Weber.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine als. ob benante.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 25. Töchteren. 31.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 12. Töchteren 18.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Hier keiner, aber in der Statt, aus welchem ich aber leider noch nie etwas empfangen habe.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

zahlt Wochenlich im Winter jedes Kind. 1. ß.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist in gutem Baustand

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Nur eine Stube im gemeind Haus. der Schulmeister wohnt in seinem eigenen Hause, und gehet, wenn Keine Franken die Schulstuben ein nehmen alle Tage dorthin — allein in bemelten Fall hält er Schul so gut als müglich in seinem eignen Hause — Ehemahl wonte der Schulmeister in dem neüer bauten gemeind hause, und Hate eine Wohn, und ein Schulstube, allei die gemeinde verkauffte mehr als den halben Theil des Hausses daß der Schulmeister mit seiner grossen Haushaltung nicht mehr darinn wohnen, sonder nur die Schule in der gemeindstuben Halten kan.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Schulstube Besorgt die. gemeind, als ihre gemeindstube

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an geld 26. fl. getreid. 1. Mütt. Kernen. Wein. 0. Holtz genug ohne Kosten

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

aus abgeschaften Lehen gefällen. 1. Mütt Kernen Bis her Vom Ammt

IV.16.B.bSchulgeldern?

Schulgelt wie oben gesagt, von jedem Kind Wochentich 1. ß. Töss für die Hausarmen Kinder eben so vil bis Her von Töss

IV.16.B.cStiftungen?

von einer Meyerischen Stiftung durch den Verstorbenen Bürger Grichtsherr Hess von Nürenstorf Jährlich 4 fl.

IV.16.B.dGemeindekassen?

20. fl. Jährlich

IV.16.B.eKirchengütern?

Aus dem Kirchen Gut zu Basserstorf Jährlich 2 fl.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?

an Ligenden gründen. Hatte er 1. Kraut Garten. 1. Manwerch Wiesen. Welches aber die Gemeind jetz abgeändert, und Vorbenannte 20 fl. darfür Bestimmt Hat

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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