Fontnas (Transkription Nr. 433)
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- Fontnas (Niedere Schule, reformiert)
- Fontnas (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulle in Fontnaß;
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Ein dorf heißt Fontnaß. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | Gehört zur Kirchen Gemeine Warthau Gretschins, zur Agentschaft B. Ulrich Mullers. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | District Werdenberg. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Canton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Es sind keine außert dem dorf Bezirck gehörigen haüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Es ist keine Abtheilung in Claßen |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Lesen, Schreiben, singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Es ist deren keine. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | das Fragenstücklj, der zürcherische Catechismus, und zeügnußen Buch, und für die größeren osterwalds Catechismus |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | der Schull Mstr schreibt die Vorschriften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | ¢2336¢¢ Jm winter nach dem nachteßen eine Sing Schull. ¢/2336¢¢ |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | die Hausvätter deß dorfs wählten den Schull Mstr durch die Mehrheit der Stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? | Andreas Rusch. |
III.11.c | Wo ist er her? | von Fontnaß. |
III.11.d | Wie alt? | 37. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | 2 Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 4 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Er übte ländliche Geschäfte. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Neben der Schull, verricht Er seine arbeit im holz, Feld, und Weinberg. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | 18. 24. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Knaben 14. Mädchen 8. 10. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Kaben 4. Mädchen 4. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Es ist ein Schullfond der, der ganzen Gemeinde Warthau, in welcher Fontnaß 1/6 ausmacht Gehört. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | An Capitalien fl. 1443. an abgegangnen zehenden 2793. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Seine einkünfte floßen Bis anhin von Wein zehenden und Capital |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | der Schullfond ist abgesönderet. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Es ist kein Schullgeld eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | Es ist kein Schull haus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sonder der zeit oder uhrenrichter gibt die Stube und Empfangt dafür xr. 20. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Es ist kein Schull haus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sonder der zeit oder uhrenrichter gibt die Stube und Empfangt dafür xr. 20. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Geld von dem Schullfond fl. 10. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | diß einkommen floße. Von verkauftem weinzehenden und zinsen. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | Aus dem Dorfguth fl. 3. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Fontnaß den 19ten Mertz. 1799 Andreas Rusch Schullmstr |