Fontnas (Transkription Nr. 433)

Schulort Fontnas
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 71-71v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799: Gretschins
Kirchgemeinde 1799: Wartau
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wartau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
19.03.1799

Beantwortung der Fragen über den zustand der Schulle in Fontnaß;

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ein dorf heißt Fontnaß.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeine Warthau Gretschins, zur Agentschaft B. Ulrich Mullers.

I.1.dIn welchem Distrikt?

District Werdenberg.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Linth.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es sind keine außert dem dorf Bezirck gehörigen haüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es ist keine Abtheilung in Claßen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Es ist deren keine.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Fragenstücklj, der zürcherische Catechismus, und zeügnußen Buch, und für die größeren osterwalds Catechismus

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schull Mstr schreibt die Vorschriften.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

¢2336¢¢ Jm winter nach dem nachteßen eine Sing Schull. ¢/2336¢¢

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Hausvätter deß dorfs wählten den Schull Mstr durch die Mehrheit der Stimmen.

III.11.bWie heißt er?

Andreas Rusch.

III.11.cWo ist er her?

von Fontnaß.

III.11.dWie alt?

37. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

2 Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

4 Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er übte ländliche Geschäfte.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben der Schull, verricht Er seine arbeit im holz, Feld, und Weinberg.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

18. 24.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 14. Mädchen 8. 10.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Kaben 4. Mädchen 4.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schullfond der, der ganzen Gemeinde Warthau, in welcher Fontnaß 1/6 ausmacht Gehört.

IV.13.bWie stark ist er?

An Capitalien fl. 1443. an abgegangnen zehenden 2793.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine einkünfte floßen Bis anhin von Wein zehenden und Capital

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

der Schullfond ist abgesönderet.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist kein Schullgeld eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Es ist kein Schull haus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sonder der zeit oder uhrenrichter gibt die Stube und Empfangt dafür xr. 20.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist kein Schull haus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sonder der zeit oder uhrenrichter gibt die Stube und Empfangt dafür xr. 20.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld von dem Schullfond fl. 10.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

diß einkommen floße. Von verkauftem weinzehenden und zinsen.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus dem Dorfguth fl. 3.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Fontnaß den 19ten Mertz. 1799 Andreas Rusch Schullmstr

Zitierempfehlung: