Murris (Transkription Nr. 436)
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- Murris (Niedere Schule, reformiert)
- Murris (Niedere Schule, Singschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
19.03.1799
Beantwortung der Fragen, über den zustand der Schulle in Murris.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Murris. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zur Kirchen Gemeine Warthau Gretschins zur Agentschaft Bürger Ulrich Müllers. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
District Werdenberg. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Es sind keine Außert dem dorf zum Schull-Bezirck gehörigen Haüser, als 6. HausHaltungen, im Holenweg und Weite; |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Leßen, Schreiben, Singen, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Es ist deren keine. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
das Fragenstücklj der zürcherische Catechismus, und zeügnußen Buch, und für die größeren Osterwalds Catechismus. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schullmeister schreibt die Vorschriften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm winter nach dem nachteßen Sing Schull. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Es ist keine abtheilung in Claßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Haus-Vätter deß dorfs wählten den Schullmstr Jährlich durch die mehrheit der Stimmen, |
III.11.b | Wie heißt er? |
Mathias Rißj. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Schann. |
III.11.d | Wie alt? |
24. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
3. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er übte Ländliche Geschäfte. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
neben der Schull, verricht Er seine arbeit im Holz, Feld und weinberg. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
18-24. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 14 Mädchen 8-10. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 4. Mädchen 4. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist ein Schullfond, der der ganzen Gemeinde Warthau in welcher Murris 1/6. ausmacht gehört. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
An Capitalien fl. 1443. An abgegangenen zehenden fl. 2793. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Seine einkünfte floßen Bis anhin von weinzehenden und Capital. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
der Schullfond ist abgesönderet. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
jedes Kindt zahlt Schullgeldt 6 xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist kein Schullhaus, und keine dem dorf zugehörige Schullstube, sondern das dorf Miethet eine Stube und Bezahlt fl. 1. 20 xr. dafür. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld von dem Schullfond fl. 10. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
diß einkommen floße. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
von verkauftem weinzehenden und zinsen. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Es ist keines. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Murris den 19ten Merz 1799 |