Räfis (Transkription Nr. 501)
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- Räfis, 1. Schule (Niedere Schule, reformiert)
- Räfis, 1. Schule (Niedere Schule, Singschule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG der über über den Zustand der Schul vorgelegten Fragen in dem Dorf REFIS
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Refis. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es gehöret zu der Gemeind Buchs. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zu der Kirchen gemeinde Buchs und Sefeln; und zu der Agentenschaft Refis — Burgerau und Rans. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt Werdenberg |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zu dem Kanton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Diese Entfernung ist gar nicht groß, un bedeutend. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Außer Refis gehören keine anderen Dörfer, Weiler oder Höfe zu demselben. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Das Dorf Refis bestehet in 2.en Theilen, Ober- und unter Refis. Ober Refis gehöret grössentheils zu der Gemeind Sefeln, die ihre eigene Schul haben — dann folgen ||[Seite 2] folgen außer dem Dorf diese Schulen, von der obern Seite Rans — St. Ulrich am Sefeln Berg, Sefeln. Von der undern Seite: Burgerau, Altendorf, Buchs, Stättli Werdenberg Stauden, Grabs, und GrabserBerg |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Die besagte oberre fiser Schu ist in dem gleichen Dorf. Rans ist entlegen 1/4. St — Samt Ulrich stark 1/4. St. — Sefeln 1/2. St. — Sefeler Berg 1. St. Altendorf stark 1/4. St. — Buchs 1/2. St. — Stättli stark 1/2. St. Stauden 3/4. St. — Grabs 1. St. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Das Lesen, Schreiben, in Abendstunden das Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nur im Winter — von Martini bies in Mitte des Mertzmonates |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Zürcherische Catechismus und Osterwalds Lehrbegriff der Religion |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Diese verfertiget der SchulMeister |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
7-8. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie sind in keine besondere Claßen eingetheilet |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Das Dorf, durch das offentliche Stimmen mehr |
III.11.b | Wie heißt er? |
Christian Senn, aus dem Schuldorf selbst — alt ist er 41. jahre. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Eine zahlreiche Familie, noch im Leben 7. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Bedienet hat er die Schul 3. jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist aus dem Schuldorf selbst; und besorgte mit seiner Ehefrauen seine Kinder — und die Geschäfte seines Haushaltes |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hatte wohl auch etwa andere Verwaltungen: Jetz aber nicht. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Knaben 24. Mädchn 13. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein eigener Schulfond vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
jedes Kind zahlt oder sollte nach Verfluß der Schulzeit zahlen 15. xr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 4] Kein Schulhaus, auch keine nur vom Dorf bestimmte Schul stube: der Schulmeister muss selbst und auf seine Rechnung dafür sorgen |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld 7. fl. — welches aus dem so genandten Gemein- Sekel, der Gemeind-Kaß. bezahlt wird — und an einem Stükli grund, das jährlich etwa 2. fl. beträgt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
An Geld 7. fl. — welches aus dem so genandten Gemein- Sekel, der Gemeind-Kaß. bezahlt wird — und an einem Stükli grund, das jährlich etwa 2. fl. beträgt. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
An Geld 7. fl. — welches aus dem so genandten Gemein- Sekel, der Gemeind-Kaß. bezahlt wird — und an einem Stükli grund, das jährlich etwa 2. fl. beträgt. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkungen |
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Unterschrift |