Chüeboden (Transkription Nr. 508)

Schulort: Chüeboden
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 132-133v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799: Alt St. Johann
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Wildhaus-Alt St. Johann
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Chüeboden (Niedere Schule, reformiert)

GEMEINDE ALT ST. JOHANN IM CANTON LINTH UND DISTRIKT NEÜ ST. JOHANN
fragen Über den Zustand der Schulen an jedem Ort
Beantwortung der vorgelegten fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kühboden.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine Gegend von verschiedenen Zerstreüten Haüseren

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

diese Gegend gehört zu der Gemeine alt St Johann.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschaft alt St Johann.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt St {neü} Johann.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum kanton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn dem Umkreiß der nächsten viertel stund ligen 37 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kühboden, Haltweg, Mauren, unter dem Wald, und Enethur.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

diese alle ligen im Um kreiß der nächsten Viertelstund
worbey jedoch angenohmen werden muß daß die Schul im Mittelpunkt wie sonst immer geschehen gehalten worde.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Neslenhalten ist eine Liechte Halbe Stund entfernt.
Halten ist eine Halbe Stund entfernt.
Lisighauß in der Gemeine Wildhauß ist 1/2 Stund entfernt.
Schwende ist eine Stund entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen schreiben und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sie fangt mit dem Monat Jenner an und dauret 12 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es ist derselben Halben keine Verordnung

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schulmeister gibt Sie den Kinderen nach gut befinden.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der Kirchen rath oder Stilstand durch das mehr der Stimmen

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Forrer.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus eben der gegend kühboden gebürtig

III.11.d Wie alt?

57 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er Hat eine Frau aber keine Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

33 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er wohnte immer in dieser Gegend.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Schriner und Zimmer Hand Werk.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

41. gehen in die Schul und 4. die nicht gehen 23 Knaben und 22 Mädchen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist ein Schulgütlin welches 1746. durch freywillige Beyträge der Hausväter gestiftet worden das der ganzen Gemeine gemeinsam zu dienet und verHältnismäsig in die verschiedenen gegenden vertheilt wird.

IV.13.b Wie stark ist er?

Er belauft sich auf 1518 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus den Zinsen des angelegten SchulCapitals

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein Er ist von beyden abgesöndert nur das die kirchen orgel fählet etwas daran manglet auch aus dem Schulgütlin muß unter halten werden

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist keins.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keins.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist keine.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

auch das nicht.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt erhält er 15 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

aus den Zinsen des angelegten Schul Capitals.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 3] Gruß und Liebe von Jakob Forrer Schul Mr
An Bürger Pfarer Johan Ulreich Bruwalder im Stofel

Zitierempfehlung: