Sargans (Transkription Nr. 509)
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- Sargans (Niedere Schule, katholisch)
ANTWORTEN AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN. in Betreff der Gemeine Sargans.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Schule der Gemeine Sargans wird am Orte gleiches Namens gehalten. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist nämlich Sargans ein Stättchen, und ware der Hauptort des ehemaligen Sarganserlandes. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
daher auch itz noch eine eigene Gemeine, und |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
keiner andern Agentschaft einverleibt. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Es ist dem Distrikte Mels miteinbegriffen, und |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
liegt im Kanton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Außer dem Stättchen, welches nebst einigen nächstgelegenen Häüsern 63 Wohnstätte innehat, schließt die erste Viertelstunde 13- der Umkreis der zweiten Viertel Stunde 29 Haüser ein. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Diese zum Schulbezirke gehörigen Häüser führen die Namen: Farb, Töbele, Rattel, Prod, und Vill. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Farb von 8 Häüsern liegt eine halbe — Töbele von 2 Häüsern eine — Rattel von 3 Häüsern eine starke — Prod von 13 Häüsern zween — Vill von 19 Häüsern zween starke Viertelstunden vom Schulorte entfernt. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Aus der Farb besuchen ohngefähr 4 — aus Töbele 1 — aus Rattel 3 — aus Prod 7 und aus Vill 4 Kinder die Schule. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Jn Entfernung einer Stunde liegen die benachbarten Schulen: |
I.4.a | Ihre Namen. |
Mels, Wangs und Vilters. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Mels ist eine, Wangs 3, und Vilters 4 starke Viertelstunden von Sargans entlegen: |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Rechnen, Schreiben und Lesen sind die Küsten, die der Lehrbegierige in der Schule erlernen kann. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jedoch wird die kurze Zeit der blühenden Jugend kaum vergönnen, auch nur in diesen Stüken die gehörige Vollkommenheit zu erlangen, indem die Schule erst in der Endswoche des 9bris ihren Anfang gewinnt, und zu Ende des Merzens folgenden Jahrs ihr End zu erreichen beginnt. Denn da sich der Landmann durchs Schulschiken seiner Kinder, so vieler und emsiger Mitarbeiter beraubt sähe, und folglich ihm die Lasten der Arbeit und des zugewinnenden Brodes verdoppelt würden; so kann man ohnschwer einsehen, warum die Anzahl der Kinder zu dieser Zeit täglich abnehme — daher die Schule ihr Ziel erlange. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Als ein Zweites Hinderniß der Vollständigkeit im Rechnen und Lesen kann der Mangel ächter Schulbücher angenommen werden. Das einzige Rechenbuch des Lehrers muß allen alles seyn. Aus diesem müßen dem rechnenden Schüler die Regeln und Beyspiele so lang faßlich gemacht und erklärt werden, bis ihm auf diese Art die Rechnungsarten bekannt und geläüffig sind. Jch ließ dies Jahr die Rechnenden, statt Schriften ||[Seite 2] zu schreiben ein kurzes aber gründliches Rechenbüchchen abschreiben, welches nun mir und den Lernenden die ehemalig - mühevolle Arbeit um vieles erleichtert. — Abgenuzte Pergamente, unbrauchbare Briefe, und für Anfänger ein geschriebenes Alphabet, an den zween letsten Tägen der Woche aber der Cathechism sind unsre Lesgezeüge. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Art, den Kindern das Schreiben zu zeigen, besteht darin, daß der Lehrer auf in Quart oder Octav zusamengelegtes und linirtes Papier die obere Zeile mit beliebigen Buchstaben beschreibt, welche dann von dem Abschreibenden auf folgenden Zeilen nachahmend abgezeichnet werden müßen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule fängt des Vormittags 9 Uhr an, und endet um 11 Uhr. Eben so deütet die Nachmittagsstunde 1 ihren Anfang, und 3 das Ende an. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Wegen der Verschiedenheit der Briefe schien bisher die Klasseneintheilung unmöglich. Meine Klasseneintheilung ist diese: Jch lasse am Ende der Woche die mehr oder weniger fortgeschrittene, oder buchstabirende Kinder einige Zeilen aus einem ihnen unbekannten Briefe herlesen, bemerke eines jeden Fehler, schreibe ihn nach Verdienst auf, und lasse ihn darnach den Sizort beziehen. Zu meinem Vergnügen nemme ich nun mehr Eifer, als zuvor wahr. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
wurde bis anhin durch das Stimmenmehr der Gemeindsgenossen zu Sargans erwählet. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jch wirklicher Schulmeister heiße Joseph Anton Peter |
III.11.c | Wo ist er her? |
in und aus der Gemeine Sargans, der ich |
III.11.d | Wie alt? |
letstere Weihnachten das 18 Jahrs meines Lebens erfüllt habe, und |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ohne Familie und Kinder im Schoos der väterlichen Familie lebe. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Meine Stelle dauert erst seit dem 18 Tag des Wintermonats 1798. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher wiedmete ich 6 Jahr im Kloster Pfeffers der lateinischen Sprache; das letstere — 98ger Jahr glaubte ich zu Solothurn in der angefangenen Philosophie zuzubringen. Allein die unangenehmen Kriegszurüstungen wiesen mich bald nach Haus; und da der glükliche Fortgang der Revolution meinen Vater zum Dienst des Vaterlandes zu andern Verrichtungen berief: so trat ich in seine Fußstapfen; indem ich ohne Gegner von der Allheit der Bürgern zu Sargans zum Schulmeister ermehret ward. Denn Jch fand mich pflichtig, die Erstlinge meiner Jahre dem Vaterlande zu heiligen, und mich zu jeder Verrichtung, wozu man mich tauglich fände, darzubieten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Jch habe daher auch noch die Schuldigkeit, an gebührenden Tägen zum Gottesdienst die Orgel zu spielen. Denn dies und das Schulhalten sah man jeder Zeit als untrennliche Ämter an. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die Anzahl der Schulkinder hängt von der Witterung ab; ist diese gut, so zählt man kaum 20. wohl gar nur 12 Kinder, ist sie Aber stürmisch, und zur Arbeit untauglich; so dürfte die Anzahl weit in die 40 bis 50 und noch mehr heranwachsen. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Doch nur der Winter ist die Lernzeit, wo dann meistens die Hälfte mehr Knaben als Mägdchen sich einfindet. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer hält man laut 6 keine Schule. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist zwar Schulfond vorhanden; weil aber das Schulhalten und Orgelspielen als untrennbar angesehen wurden, und blieben; so kann ich die Einkünften; so zu diesem oder jenem eigentlich gehörten, ohnmöglich scheiden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Die Stärke des Schulfonds kann füglich aus den Quellen der Einkünften abgenommen werden, und diese sind deütlich im Urbar entworffen. An liegenden Gütern 250 Klafter Weingarten, ein Stük magre Weide, woraus man niemal über fl. 10 oder 11 Zins bezohe, 40 Klafter Garten, und ein kleiner Bezirk Stauden an jährlichen Zinsen 13 Maas (a 4 Pfund) Schmalz, 16 Krinen Käß, und fl. 50: 5 xr. an Geld sind die Einkünften des ganzen Schulfonds. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Jn diesen Geldzinsen ist zugleich enthalten, was die Bruderschaften, Geistliche und Kappellen bezahlen, nämlich fl. 3 für gestiftete Jahrszeiten; wegen solchen zahlt auch ein jeweiliger Kirchenvogt fl. 13: 7 xr. Der Zins der Spend ist auch obigen Geldzinsen miteingeschlossen fl. 7: 39 xr. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist gänzlich nur dem Schulhalten gewiedmet, mithin von b & c ausgenommen. Aber sein Zustand dürfte dennoch weit besser seyn. Ein schlechter Eingang, und eine zwar geräümige, aber noch in vielem zu verbessernde Stube, ist alles, was zum Schulhalten dienet. Es ist zwar noch eine Nebenstube und zween schlecht zusamengeschlagene Kämmerchen, aber diese sind nur zum Gebrauch armer Hausleüte; derer schon seit 20 Jahren vom Schulmeister darin gelassen wurden, und wirklich eine arme Wittwe mit 4 Kindern darin gehalten wird, eingerichtet. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Weil das Schulhaus ein Gemeindhaus ist, so wird die Hauptbesorgung desselben wohl der Gemeine obliegen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Das Einkommen besteht nach 13 b & c |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
in Schmalz, Käß, und Geldzinsen, in Wein, wenigen Gartengewächsen und etwas noch wenigerm Holz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
||[Seite 4] Die Quellen diese Einkommens sind: |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Die obbemelten 13 Mas Schmalz, 16 Krinen Käß und fl. 50: 5 xr. an Geld. Ob dieses Grund oder h. Kapital-Zinsen seyen, muß das Urbar lehren. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Stiftungen giebts nur jene unter 13: d begriffene; Eben so |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
betrift der Bezug aus Kirchengütern nicht mehr, als was in 13: d angemerkt worden ist. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Aus liegenden Gründen — von 250 Klaftern (ohngefahr) Weingarten bekame man in den besten Jahren 5 bis 6 Eimer Wein; von 40 Klaftern Garten muß der Bezug sehr gering seyn, indem man ein Bezirk davon der Schulinnhaberin fürs Blasebalg aufziehen abtretten muß. Das wenige Holz — kaum ein Fuder — wird aus den Stauden — Frühemeß-Baumgarten genannt — jährlich bezohen. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Joseph Anton Peter Schulmeister in Sargans |