Mollis (Transkription Nr. 577)

Schulort: Mollis
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 21-22v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Glarus
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: Glarus
Gemeinde 2015: Glarus Nord
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mollis (Niedere Schule, reformiert)

Folgender ist der Zustand der Schul-anstalten in Mollis.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mollis ein Dorf

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

gehört zum Distrikt Glarus

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

liegt im Kanton Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Eine Viertelstunde davon entfernt befinden sich 18. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Dieser Ort wird genannt Beglingen.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von daher kommen zuweilen 8 bis 10 Kinder in die Schule.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, schreiben, die Anfangsgründe der Religion

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

wird gegeben durchs ganze Jahr

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

nach Anleitung des kl. u. gr. Catech. Osterwalds Cat. der Christl. Lehren Hübners Biblischen Hi-||[Seite 2] Historien auch wird das N. Test. als Lesebuch gebraucht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Als Anweisung z. Schreiben werden v. dem bestellten SchulMstr. Vorschriften gemacht, u. durch die Kinder bezahlt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Dauer der Schule ist, Vormittag v. 8 bis 11. Nachmittag v. 12 bis 3 Uhr — ohne den Sammstag, an welchem Nachmittags keine gehalten wird.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder werden eingetheilt in buchstabirende, Lesende, schreibende.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweilliger Schul Mstr. wurde bestellt v. der Gemeinde

III.11.b Wie heißt er?

durch öffentl. Wahl. Des jezigen Namme ist: Jacob Weber

III.11.c Wo ist er her?

ein Bürger der Gemeinde

III.11.d Wie alt?

alt 54 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

het 7. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist an diesem Dienste 26 Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

wartete zuvor s. hauslichen Geschäften ab

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

jetz besorgt Er nach der Schule ebendieselben

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

die Kinder, welche zur Schule kommen, sind gegenwärtig circa 50 u 60. Zu andern Zeiten waren oft 70. u. 80. fast in gleicher anzahl Knaben u. Mädchen, sowohl im Sommer als im Winter.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] der Schulfond, welcher sich hier befindet,

IV.13.b Wie stark ist er?

bestehet in zinßtragenden, durch freywillige Steuer zusammen getragene Capitalien fl. 3280.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

hat Einkunfte: Vermächtniße — Zinße v. obigen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

u. ist abgesöndert v. jedem andern Fond.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

das Schulgeld, welches v. den Kindern bezahlt wird, ist v. jedem jährlich 12 bz.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Hingegen eine z. Schule eingerichtete Stube — an dem Pfarrhause angebauen — Beyde sind alt u. der Verbeßerung bedürftig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

wofür der v. der Gemeinde bestellte Schulvogt zu sorgen hat.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

das Einkommen des Schulmstrs betragt

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld fl. 113. hierbey

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

gerechnet v. Schulgeldern fl. 45.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

aus den Gemeindskaßen fl. 41.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

v. dem Schulfond fl. 27. v. Vorschriften u. ist unbestimmt.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

No. Fragen über anders darmit einschlagende sind bereits in einer Tabell v. Jahr 1798. beantwortet worden.

Unterschrift

Zitierempfehlung: