Olmishausen (Transkription Nr. 58)
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- Olmishausen (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN, UEBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Olmis Haussen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf: |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst keine eigne Gemeine. gehört zur gemeine Egnach |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Kirchen Gemeine Egnach: (Zur Agentschaft Bürger. Jacob Stachers auf Buoberg:) |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Arbon. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum kanton Thurgäu. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die anzahl der Häußer, kann nicht genau bestimmt werden; Jeder Haußvatter Hatte biß da hin daß recht, Seine kinder in eine ihm Beliebige Schule zu schicken; |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Kan aus dem grund, der bey Numero 2: angeführte auch nicht genau bestimt werden; |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Es besuchen dißmal die schule: |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Amrischwil. — 3/4. Stunde Ent fernt |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 4] Buchstabieren, Lessen, schreiben, Rechnen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von Martini biß Jacobi, in der Heü Ernde. 1. 2. bis 3. wochen eingestelt |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Daß NamenBüchli, der Lehr Meister, daß Zeügnus Buch, daß Testament. Alt und Neü: etc: |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Zu erst werden ihnen einzelne Buchstaben, deß kleinen abc, dan ein Silbige Wörter desselben vorgeschriben; Wen Sie Nun daß ordenlich Könen, So wird zum großen ABC auf eben die weiße Fort geschriten; |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Sechs stunden: |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 5] Die Ausschüße der gemeinde, jn gegen wart deß pfarers, Noch vor her gegangenen Prüffung, |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hs Jacob Haußer |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Olmishaußen |
III.11.d | Wie alt? |
63. Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. 3 |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
42. Jahr. Und von Jugend auf dem Vatter geholffen, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Nirgendswo: keinen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ein wenig gueter gewerb, |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter: 71. kinder: knaben. 41: Mädchen. 30: |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Somer: 18 kinder: knaben 10: Mädchen 8: |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
||[Seite 6] ist keinen vor handen |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
aus dem armen gute wird der Schullohn für arme kinder Bezahlt |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wochentlich für ein kind. 3. xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
der Schulmeister Hält in seinem eigenen Hauß die schul, und er Hält darfür gar nichts von der gemeinde, muß auch in Seinen Eignen kosten daß Zimer feüren Laßen |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
der Schulmeister Hält in seinem eigenen Hauß die schul, und er Hält darfür gar nichts von der gemeinde, muß auch in Seinen Eignen kosten daß Zimer feüren Laßen |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Hat kein bestimtes einkomen, |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |