Aesch (Transkription Nr. 586)

Schulort Aesch
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 163-164v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Maur
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Maur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Äsch.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dorf:

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gemein:

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Maur:

I.1.dIn welchem Distrikt?

Uster:

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zürich:

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb der ersten Viertelstund, 60: der zweiten, 5. Häuser. Es Werden unter dem Nammen, Häuser, Haushaltungen verstanden

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Äsch. dorf: 1/4. Stund 13: Kdr
Scheüren. Weiler: 1/4. Stund 3: Kdr
Wasserberg. Hof: 1/4. Stund 2: Kdr
Guldenen. Weiler: 2/4. Stund 4: Kdr
Heüberg {Hof:} 2/4. Stund 5: Kdr

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Maur. 1/2. Stund
Üssikon. 1/2. Stund
Lindau. 1/2. Stund
Ebmatingen. 1/2. Stund
{Zumikon. 1/2. Stund}
Fällanden. 1. Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in Classen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchtabieren, Lesen, gedrukt u. geschribens, so auch auswendig, Catechismus, gebätt, Psalmen, Lieder, Wie auch Schreiben u. Singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

im Winter 20. wochen: im Sommer jede woche 2. Tag.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, Lehrmeister, zeügnus. Psalmbuch. N. Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird Täglich vorgeschriben, u. werden die Schreiblehrnende sowohl zum verständlich, als Schön Schreiben angehalten

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Mit vorwüssen, der gemeinds-vorgesetzten, Weiset der Pfarrer die pretendenten des Schuldiensts, vor das Examenatorium in Zürich, da dann einer in der Sitzung des convents erwehlt wird

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 2] Rudolf Hartmann.

III.11.cWo ist er her?

von äsch.

III.11.dWie alt?

54. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 2.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

4. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

am gleichen ort Nebst Feldarbeit, weber:

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine sonderbar oder öfentliche.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

27: Knaben 15: Mädchen 12: Sommer und Winter.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es Jst vorhanden ein gestiftes Capital. 100. fl. das ein gewisser Bürger von äsch, der Schul verzinset

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wird für ein Kind so zur gemeind gehört, für das gantz Jahr 35. ß. für eins aussert derselben, 1. fl. 10 ß. Bezahlt. ¢1358¢¢ für einen Repetier Schüler, der wochentlich ein mahl die Schul Besucht, für das gantze Jahr, 10. ß. Jhrer sind dismahl, 49. ¢/1358¢¢

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Keins, der Schullehrer Halt Schul in seinem eignen Haus die gemeind zahlt Jährlich, 4. fl. zins. so auch ein Klafter Tann holtz, damit die Kinder Keins Beytragen müßen

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Jst Keins, der Schullehrer Halt Schul in seinem eignen Haus die gemeind zahlt Jährlich, 4. fl. zins. so auch ein Klafter Tann holtz, damit die Kinder Keins Beytragen müßen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts:

IV.16.B.bSchulgeldern?

40. fl:

IV.16.B.cStiftungen?

5. fl. zins:

IV.16.B.dGemeindekassen?

4. fl. zins: 1. Klafter Holtz. {1. Vrtl. Kernen}

IV.16.B.eKirchengütern?

5. fl:

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts:

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

4. fl. aus dem Schulfond in zürich zu fünf Jahren um, Jst Bey B: antistes, in zürich, 5. fl. ein #zunehmen## die quell Jst mir unbekant.
Summa. An geld, 59. fl: 1. Vrtl: Kernen: 1. Klafter Holtz.
NB. dis obbenante Holtz, Komt aus dem gemeindwald

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: