Ringenzeichen (Transkription Nr. 59)
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- Ringenzeichen (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen, Über den Zustand der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Ringen Zeichen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ist Keine Eigne Gemeinde, Gehört Zur Gemeinde Egnach. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zur Gemeine Egnach. (Zur Agentschafft des Bürger Johan Geörg Scherr Von Peyerslehn.) |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum DISTRIKT Arbon. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum CANTON Thur gaü. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
||[Seite 2] Die Anzahl der Haüser, kan nicht Genau Bestimt werden |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Kan Aus dem Grunde, der bey Numero 2. Angeführt ist, Auch nicht Genau Bestimt werden: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
ROGGWEIL, Eine Stund entfernt. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, schreiben, Rechnen, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 4] Von Martini Bis Jacobi, in der Heü ernde. 1. 2. bis 3 wochen Eingestelt. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Daß Namenbüchli, der Lehr meister, daß ZeügnußBuch, daß Testament, Alt, und Neü. etc. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Zu erst werden ihnen Einzelne Buchstaben des Kleinen a.b.c dan einsilbige Wörter deßelben Vor Geschrieben, Wen Sie Nun das ordentlich Könen So wird Zum Großen A.B.C Auf Eben die Weise fortgeschriten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
6. Stunden |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Außschüße der Gemeinde in Gegen wart deß Pfarrers; Nach Vorher Gegangener Prüffung. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 5] Hans Jacob Hauser. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von RINGEN ZEICHEN. |
III.11.d | Wie alt? |
34. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja, 2 |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Hat Von Jugendt auf seinem Vater Geholfen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Nirgends wo. Keinen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Hat einen Güter Gewerb. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
in den Vorigen Jahren War die Gröste Anzahl 70. Da aber in diesem Jahr eine Gantz Neüe Schule errichtet wurde, So ist die Gröste Zahl Jetz 52. Kinder. Knaben 30. Mädchen 22. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
15. Kinder. Knaben — 9. — Mädchen 6 |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
||[Seite 6] ist Keiner Vorhanden. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Aus dem Armen Gut, Wird der Schullohn, Für Arme Kinder Bezahlt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wochentlich für ein Kind 3 xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
Der Schulmeister Hält in seinem Eigenen Hause die Schule, und erhält darfür Gar nichts Von der Gemeinde. Muß Auch in seinen Eigenen Kösten, das Zimer Feüren. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Der Schulmeister Hält in seinem Eigenen Hause die Schule, und erhält darfür Gar nichts Von der Gemeinde. Muß Auch in seinen Eigenen Kösten, das Zimer Feüren. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Hat Kein Bestimtes EINKOMEN. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |