Gutenswil (Transkription Nr. 591)
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- Gutenswil (Niedere Schule, reformiert)
25.02.1799
Beantwortung auf die Fragen, über den Zustand der Schule zu Guten schweil.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Es ist ein Dorf. Gutenschweil. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja, es ist eine eigne Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der Kirchgemeind u Agentschaft. vollketschweil. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem Distrikt Uster. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Nein, es sind keine. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Es ist 1/3. Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Sie werden unterrichtet, zum lesen, schreiben, und auch rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter werden sie gehalten, von Martini an, Bis anfangs April. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Zu den Anfangs gründen, Namenbüchli, Lehrmstr, und dann Zeügnuß Psalmbuch, u. Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es werden ihnen erstlich gezeiget, die Grundstrich, hernach werden sie geführt zu Buchstaben, und dann zu Lezgen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Vormittag 3. Stund, und Nachmittag auch 3. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Ja, sie sind in 3. Klassen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Auf gutes Zeügnuß, und erfolgtes Examen, von den Ehmahligen Examinatoren. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Johannis Gujer. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Gutenschweil. |
III.11.d | Wie alt? |
50. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
5. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
14. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist gewesen Dienst Knecht. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Zu Somers-Zeit etwas Gütter werk. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jm winter dießmahlen 65. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben, die Hälfte, Mägden auch die Hälfte. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Es kommen ungefehrt die Hälft von den Winter schülern. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja, Es ist etwas vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
200. fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Es waren 100. fl. von der Kirchen Uster, als Armengut der Kirch zu Vollkenschweil, bey Annehmung als Kirchgenoß über geben, und 100. fl. als ein Vermächtniß von einem guten Freünd. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
||[Seite 3] Ja, aber dieser Zins von den 200. fl. wird angewendt zu dem Schullohn für die armen Kinder zu Gutenschweil. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jn der Woch. von einem Kind 1. ß. 3. Hlr. welches das Kind selbst muß bezahlen. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist keins. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schulmeister selbst. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Aus dem loblichen Allmosen Amt in Zürich, alljährlich 7. Pfund. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Stiftungen, ob es hieher gehört weiß ich nicht. sage, ob es unter den Tittel Stiftungen gehöre? |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Hat er Frucht? aus welchen Quellen? Ja, er hat 1. Müt. Kern. und 2. Viertl Roggen, von der Kirch. Uster. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
obiges wird übergeben, und bescheint von Johannis Gujer dießmahl Schulmeistr. zu Gutenschweil. |