Gutenswil (Transkription Nr. 591)

Schulort Gutenswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1421, fol. 175-176v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Uster
Agentschaft 1799: Volketswil
Kirchgemeinde 1799: Volketswil
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Volketswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gutenswil (Niedere Schule, reformiert)
25.02.1799

Beantwortung auf die Fragen, über den Zustand der Schule zu Guten schweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Es ist ein Dorf. Gutenschweil.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja, es ist eine eigne Gemeine

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeind u Agentschaft. vollketschweil.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Uster.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nein, es sind keine.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Es ist 1/3. Stund.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, sie sind in 3. Klassen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Sie werden unterrichtet, zum lesen, schreiben, und auch rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter werden sie gehalten, von Martini an, Bis anfangs April.
NB. Jm Sommer ist eine 3tel Zeit eingeführt in der Woch. und wird gehalten, von Meyen an, bis in die Mitte des Weinmonats.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zu den Anfangs gründen, Namenbüchli, Lehrmstr, und dann Zeügnuß Psalmbuch, u. Testament.
NB. Zu was werden sie angehalten zum außwendig lernen?
Zu schönen Gebethern, Ps. Lied. Sprüche, meistens auß WasersBüchli, und andern geistreichen Büchern mehr.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden ihnen erstlich gezeiget, die Grundstrich, hernach werden sie geführt zu Buchstaben, und dann zu Lezgen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Vormittag 3. Stund, und Nachmittag auch 3. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Auf gutes Zeügnuß, und erfolgtes Examen, von den Ehmahligen Examinatoren.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Johannis Gujer.

III.11.cWo ist er her?

Von Gutenschweil.

III.11.dWie alt?

50. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

5. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

14. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist gewesen Dienst Knecht.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Zu Somers-Zeit etwas Gütter werk.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm winter dießmahlen 65.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben, die Hälfte, Mägden auch die Hälfte.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Es kommen ungefehrt die Hälft von den Winter schülern.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja, Es ist etwas vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?

200. fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Es waren 100. fl. von der Kirchen Uster, als Armengut der Kirch zu Vollkenschweil, bey Annehmung als Kirchgenoß über geben, und 100. fl. als ein Vermächtniß von einem guten Freünd.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Ja, aber dieser Zins von den 200. fl. wird angewendt zu dem Schullohn für die armen Kinder zu Gutenschweil.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn der Woch. von einem Kind 1. ß. 3. Hlr. welches das Kind selbst muß bezahlen.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist keins.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selbst.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Aus dem loblichen Allmosen Amt in Zürich, alljährlich 7. Pfund.
Fehrner an Geld von der Gemeind 5. Pfund.
NB. Es ist vor vielen Jahren, von einer Jungfer, einem jeweiligen Schulmstr zu Gutenschweil 50. fl. ver ehrt, und die Gemeind, selbiges zu ihren Handen genommen, und einem jeweiligen Schulmstr. 2. fl. 20. ß. Zins jährlich darvon giebt.
Hat er Wein? Nichts
Hat er Holz? Nichts
Hat er Schulstuben Zins? auch nichts.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

Stiftungen, ob es hieher gehört weiß ich nicht. sage, ob es unter den Tittel Stiftungen gehöre?
Antwort über dieses, Ein jeweiliger Schul mister hat aus der Friesischen Vermächtniß von Zürich, zu unterschiedlichen mahlen jahren, etwa, 5. 6. bis 7. Jahren um: 10. Pfund.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

Hat er Frucht? aus welchen Quellen? Ja, er hat 1. Müt. Kern. und 2. Viertl Roggen, von der Kirch. Uster.
Fehrner 1. Müt Kern. von der Kirchen zu Vollkenschweil.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

obiges wird übergeben, und bescheint von Johannis Gujer dießmahl Schulmeistr. zu Gutenschweil.
Den 25. Februari. 1799. ||[Seite 4] Vorweiser, über die Schul zu Gutenschweil zugelangen, an B. Minister der Künste und Wissenschaften in Luzern.

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