Burgerau (Transkription Nr. 627)

Schulort: Burgerau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 113-113v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Werdenberg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Buchs (SG)
Ort/Herrschaft 1750: Glarus
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Buchs
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG: der über den zu stande der Schul in dem dorf Burger au vorgelegten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der ort heist Burger au

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist keine eigene gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Die Helfte zu der gemeine Buchs, namlich au, Refes, zu der kirchen gemeinde Sevelen Ober Refes und Rans

I.1.d In welchem Distrikt?

zu dem Dystrict Werdenberg

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Linth

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

deren Sind keine die ist nicht gros und ohn bedeütent

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es gehören zu den selben keine Dörfer und ort schaften

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Alten Dorf: Buchs: stättly st Werdenberg Stauden: Grabs. grabserberg: Refes Rans Rans St. ullerich Sevellen und Sef: berg

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

von burgerau ist Entlegen Altendorf 1/4. st: Buchs. 1/2. stn besagtes stättly angrenzet a. buchs Stauden 3./4. stn Grabs 1 stund Grabserberg 5./4. viertel stn. Refes 1/2/ 4. stn. Rans 1/4. stn. St. ullerich 1/2. stn Seveller berg 1 stn. sevellen 1/2. stn.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Das lesen schreiben und in abend stunden das singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im wintter von Martyne. bis in Die mitte des Merz Monats.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

der zürcherische Catechismus ud oster- Walds lehr begrif der Christlichen Relligion

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Diese ver fertiget der schulm.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Sie dauren 7. 8. stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn besondere Classen Sind die kinder Nicht abgetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das dorf — ud. es ge Schahe durch das algemeine oder ofentliche stimmen mehr

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Adem Leütziger von Burger au

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

29. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ein gemeine Familie ud 2. kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

1. Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist drey Jahr in französischen dienst gewesen als soldat ud. untter Offeciers
Eine zeitlang seyt er verheürath verRicht er meistes die gewonlichen ge Schäfte behaus des Landmans

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Die selben sind un be deütendt

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

knaben 30. ud töchteren. 18.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein eigener schul fond vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jedes kind zahlt am Ende der schul zeit. 3. bz.

IV.15 Schulhaus.

Schul haus und schub. sind nicht vor Handen — der schul meister muß sie bezahlen oder in seinen eigenen Hause Haben so er plaz hat

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An geld. 6. fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das kome aus dem so genantten gemein Seckel ud. der Casse der gemeind bezahlten an ligeten ein kleines stükly trägt zins fl. 2.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

An merkung über diese fragen zu be antwortten, kan ich kürzlich, wie aber schon vermeldt andeüten, das es gar schlecht ist, die menge von kinderen, ud. auch keine schul haüser Jn keinen dörferen, als selbst die stuben bezahlen müsen, so einer kein Eigen Hat die ge Legen ist, Wir alle schul m. Empfehlen Es unseren vätteren. stehe in gutter hofnung br C. R.

Unterschrift

Zitierempfehlung: