Balzenwil (Transkription Nr. 646)
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- Balzenwil (Niedere Schule, reformiert)
26.02.1799
Fragen Und Antwort. Über den Zustand der Schul in balzen will
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Jn Balzen will |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist Ein dörfli Uon 17 Häüser |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es Gehört zu der Gemein Ryken. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zur Kirch Gemein Roggwil. Agentschafft Ryken |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum distrikt Langenthal |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Obige 17. Häüser sind im Umkreiß der Nächst Gelegnen viertel stund |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
der Gruben hof Nemlich 3 Häüser |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Jst Nicht wohl Ein halb viertel stund |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Es Sind zwey. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Roggwill, Glashüten, Rycken Vor den wald. vnd Mätenwill |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Roggwill 1. stund. Glashüten 1/2. st Ryken 3/4 st Vorden wald 1/2. st Mättenwill 3/4 stund |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
die Refermierte Christliche Religeon Buchstabieren. Lesen. Ußenlehren. Schryben. Vnd Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Ja im winter, vnd auch Ein wenig im Sommer, im winter uon Anfangs des wintermonats. biß außgangs. Mertz |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
der Heidelberger, die Kleinen fragstükle die Psalm. die Festgesäng, daß Neüe Testament vnsers Erlösers. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Wen hier die uorschrifft uerstanden wird ||[Seite 2] Woh die Kinder Erhalten zum Lehren Schreyben, So Erhalten sie Solche uon von Meiner Hand. wann es aber die Red von der Schulordnung ist, So haben wir die uon. 1720. Getrukte, vnd 1788. Erneüerte Schulordnung. für der Stat Bern. Teüsche Landschafft. die auch fast Alle Jahr den Sontag uorher Ehe die winter Schulen anfiengen, uerlesen wurde |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Per Tag. 5. stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Einten Nemlich Buchstabierer vordleser, die andren lehren nach ihrer Erkanntnuß |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Burgerschafft, wie auch uom Herr Pfarer Gexameniert. Und uom Herr Comandant als amts Mann deß Orts Bestetiget |
III.11.b | Wie heißt er? |
Sein Nam wahr Hanß. Schär. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er wahr Ein Burger in balzen will |
III.11.d | Wie alt? |
Sein Alter war. 38. Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat famile. Sechs Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er wahr 9. Jahr Schullehrer |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er wahr in seim heimat in balzen will Er wahr Ein Lein Weber |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Leinweben, Oder Land Arbeit |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Überhaubt waren. 34. Kinder nemlich 12. Knaben. 22. Mädchen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
die obige Zahl |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja Ein wenig |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Es Sind drey Capidal 225. Gulden |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Sie Sind ver Gabet Worden. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
||[Seite 3] Neyn |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Ja uon Uorgesetzen Capidal Zinsten werden alle Examen vnder Kinder uertheilt |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist baufellig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es wahr nur Ein stuben in Jenem gebeü |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
der Lehrer Erhält Kein Hauß Zinß. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Bürger deß Schuls bezirks |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Gelt 45. Gulden Per Jahr |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
von der burgerschafft zusamen geschosen |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Nie Mahl Keines gehabt |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Auch kein Solches |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
auch Nichts |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Nie mahl Keine Gehabt |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
daß wahr Nicht abgedan, den sie Musten den Schullerer auf die art zahlen |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
deren haben wir auch Nichts |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
auch nichts |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Der Auf Trag deß Schullerres war dieser. Er sol die beantwortung dieser fraggen dem Bürger Agent Übergeben, der agent wird sie durch den Bürger Unterstathalter, Und Regierungs stathalter, an den Minister der Künste Vnd wüssen schafften, Gelangen Laßen. |
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Unterschrift |
Balzenwill den 26 Hornnung. 1799. |