Trub (Transkription Nr. 665)

Schulort Trub
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 67-68
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberemmental
Agentschaft 1799: Trub
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Trub
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Trub (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN. UEBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Trub.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

und eigene Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschafft Trub.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt ober Aementhal.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern:

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn diesem Umkreiß Schul bezirck in dem Umkreiße der ersten viertelstunde sind 40. Häüßer, Jnnerthalb der zweiten 20. Jnnerthalb der dritten 6. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

sind under obigen alle begriffen.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jn dem Umkreise einer Stunde sind zwo Schulen.
a. Brandösch Schul wird abwächslend in zwey Thäleren des Winters gehalten, und ist von bejden orten eine Stunde von hir
b. Twären Schul ist abermahl eine Stunde von hir in einem Thale.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind nicht in Claßen getheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Leßen, der Heidelbergische Underricht, einiche Biblische Historien, Psalmen und Lieder werden auswendig gelehrt Singen Nebst den Psalmen aus einichen Gesangbücheren eine iche auswahl von Liederen werden gesungen. und Schreiben, und auch auswendig Buchstabieren.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden hir nur im Winter gehalten. und fangen an auf Martinj Tag und dauren bis auf Mariaverkündung also bey 19. Wuchen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Hl. Bibel, Psalmenbuch, Biblische Historibuch, heidelbärgerfragbuch, das Choralgesangbüchlein, das Berner Namenbüchlein

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschrifften hat man keine besondern gehabt. man Schreibt ihnen vor sprüche oder verse das sie nachschreiben sollen, und um das geschriebene Leßen zu lehrnen, werden ihnen alte Schrifften vorgelegt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schule daurt täglich 5. stund offt auch mehr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Persohnen die sich für eine ledige Schul anmeldeten wurden durch ein Examen {vom Pfarrer} geprüfft in beisein etlichen vorgesetzten und der besten von ihnen dem jeweiligen B: Landvgt auf Trachselwald empfohlen zubestetigen.

III.11.bWie heißt er?

mein Name ist Frantz Wüterich.

III.11.cWo ist er her?

Gebürtig von hir zu Trub

III.11.dWie alt?

Alt 70. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ohne Familie.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist 46. oder 47. Jahr Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bey seinen Elteren in der Gemeinde.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ging mit seinem Vater in die Schule, nach deßen absterben hielt er Schul (neben oder für) seinen Bruder. Somers-Zeit verrichtet er Landarbeit. ward etliche Jahr Gemeind-Schreiber aber jetz nicht mehr.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schul Kinder 90. biß 120. nach auf und abe (zu und abnehmmen) Solten dieselbe besuchen, gegenwärtig sind in Rodel eingeschrieben

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben. 48. Mädchen, 33.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Somer ist Kein Schul.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist 576 kr. Und wird wie die Kirchen und Gemeind Capital durch den Regirrenden Kirchmeyer Verwaltet welcher denen 4. Schulmeisteren in der Gemeinde jährlich Jhren Lohn und andere Gemeind ausgaben bezahlt. ||[Seite 3] Unter diese Fragen Beantwortung ist ein Schulfond Von 300. kr. Capital von Hr. Landvogt Jth auf Trachselwald aus anlaß und wegen beförderung zum Schaffner ammte des noch Lebenden Bernhard Jacob zu Trub, zur aufnahme der Schulen zu Trub und Trubschachen. aufgerichtet. welches der dafür aufgerichtet und Besieglete Brief deütlich zeiget.
Der Zinß davon wird denen 4. Schulmeisteren zu Trub, und dem zu Trubschachen je nach jedeßen Fleist und arbeit, zu ihrem Schul-Lohn bezahlt.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

ist hir kein Schulgelt eingeführt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist Neü vor etlichen jahren erbauet worden.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jst nur eine Stube zur Schul bestimt. Eine Stube zur Underweisung zum Hl. Abendmahl bestimt.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der übrige theil wird von Hausleüthen bewohnt.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde muß es in baulichen stand erhalten.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Für 19. Wuchen hat er von dem Kirchmeyer zu beziechen 15. kr.
b. was ihm von dem Capital-Zinß von den 300 kr. bezahlt wird kan eigentlich nicht gesetzt werden, es kan vermindert oder Vermehret werden, in etlichen Jahren ist ihm 70. bz. bezahlt worden
auf die lesten Fragen habe ich nichts zu antworten, weil sie nicht auf die hiesige Üebung gehen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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