Burghof (Transkription Nr. 674)

Schulort: Burghof
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 113-114
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Leutmerken
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Hüttlingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Burghof (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen, über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Burg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörfgen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es macht mit Haarenweilen und Buchschoren eine Gemeinde aus.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Burg und Buchschorren gehört zu Leütmerken Haarenweilen zu Hüttlingen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Frauenfeld.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgäü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle zu diser Schul gehörige Dörfgen, liegen im Umfang von einer Viertel Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Burg, Buchschoren und Haarenweilen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabenkenntniß, Syllabieren Lesen, Gedächniß-Üebung. und die Calligraphie.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Ja.
15. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Zürchersche Nammen Büchlein, der Lehrmeister, das Zeügniß Buch, das N. Testament, und das Wasersche Schul- und Haus-Büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie werden vom Schulmeister unentgeldlich gemacht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Bürger machen einen Vorschlag den Beyden Pfarr Herren Zu Hüttlingen und Leütmerken. die Vorgeschlagenen werden von Jhnen geprüft, wer das Beste Zeügniß erhält, wird von der Bürgerschaft zum Schulmeister erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Joachim Hofer.

III.11.c Wo ist er her?

Ein Bürger von Haarenweilen.

III.11.d Wie alt?

32 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 1. Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] 2. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja.
der Feldbau.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungefähr 27. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 14
Mädchen 13.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

455 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus den Zinsen des Capitals.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

die Kinder werden unentgeldlich geschulet.

IV.15 Schulhaus.

Hier ist kein eigenes Schulhaus, die Schule wird aber auch an keinem Bestimmten Ort gehalten. Wo die stärkste Anzahl der Kinder ist, in disem dorf müssen die Bürger einen geräümmigen Platz anweisen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Hier ist kein eigenes Schulhaus, die Schule wird aber auch an keinem Bestimmten Ort gehalten. Wo die stärkste Anzahl der Kinder ist, in disem dorf müssen die Bürger einen geräümmigen Platz anweisen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

An Geld. 20. fl. 45 xr.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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