Stettfurt (Transkription Nr. 692)
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- Stettfurt (Niedere Schule, reformiert)
16.02.1799
Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Zu Stettfort ist eine Schule. — Dieses Dorf, welches, nebst einigen dazu gehörigen Höfen, eine eigne Gemeinde und Kirchgemeinde ausmacht, gehört zu dem District Frauenfeld, im Kanton Thurgau. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die zum Schulbezirk gehörigen 12. Haüser liegen alle innerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die 3. zum Schulbezirke gehörigen Höfe heißen: — Köhl, Stauden, u: Rugkenbühl, jedes Eine Viertelstunde vom Schulorte entfernt. Die Anzahl der Schulkinder von Köhl ist 9; von Stauden dießmal keins; und von dem Rugenbühl 2. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise entfernt, sind folgende: 1. Kalthaüseren auf Eine Viertelstunde 2. Mazingen auf Eine Viertelstunde. 3. Thundorf auf eine halbe Stunde. 4-5. Lommis und Wingarten auf eine halbe Stunde. 6. Lustorf auf eine Stunde. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird Gedächtniß-Uebung, Lesen u: Schreiben gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Winter von Martini bis Ostern gehalten, und im Sommer alle Wochen 1. Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Die eingeführten Schulbücher sind: — das Namen-Büchlein, der Lehrmeister, das Waser-Büchlein, das Catechismus Buch, und das Neüe Testament. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften verfertiget der Schulmeister; er fängt bey den einfachen Buchstaben an, fährt dann zu ein, u: sodann zu mehrsilbichen Worten fort, und endlich gibt es Vorschriften von von ganzen Zeduln. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauert täglich 6. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in 5. Classen eingehteilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bisher hat die Bürgerschaft durch Mehrheit der Stimmen den Schulmeister erwählt. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Bisher hat die Bürgerschaft durch Mehrheit der Stimmen den Schulmeister erwählt. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
80-90. Kinder besuchen überhaupt die Schule. Jm Winter gegen 50. Knaben, u: 40 Mädchen. Jm Sommer ungefehr 25. Knaben u: 20 Mädchen. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Es ist kein e besonderer Schulfund vorhanden, sonder er ist mit dem Kirchengut vereinigt. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
||[Seite 3] Es ist kein e besonderer Schulfund vorhanden, sonder er ist mit dem Kirchengut vereinigt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Es ist ein Schulgeld eingeführt, jede Haushaltung nemlich, welche Kinder beschulen läßt, bezahlt jährlich 3. Bazen. |
IV.15 | Schulhaus. |
Zu Stettfurt ist kein Schulhaus, auch keine eigene Schulstube n, sonder der Lehrer muß die seinige und zwar unentgältlich dazu widmen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Das Einkommen des Schullehrers besteht aus fl. 12. aus dem Kirchengut, ferner fl. 8-9. Schulgeld. — item, fl. 5. und 2. Mit Kernen aus dem Amt Wintertur. item fl. 6. Stipendium aus dem Thurgauischen Schulfund von Zürich. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Stettfort |