Reutigen (Transkription Nr. 698)
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- Reutigen (Niedere Schule, reformiert)
- Reutigen (Niedere Schule, Sonntagsschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
BEANTWORTUNG.
der Fragen über
Den zustand der Schulen in der Dorff- Gemeinde Reütigen, distrikt Ober- Seftigen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
REÜTIGEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
ja. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Reütigen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Ober Seftigen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der Umkreiß ist in einer Entfernung von einer Viertel Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Reütigen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
auf dem Schul Rodel stehen 87. Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die Benachbarten Schulen sind: |
I.4.a | Ihre Namen. |
Zwiselberg, Hööf, Amseldingen, und Stoken. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
erstere eine Halb Stund, und leztere 3. eine Stund entfernt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
|[Seite 2] Der Catechismuß, Psalen, Psalter, und Kapitel aus dem neüen Testament. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden im Winter und im Sommer gehalten; im Winter von Martinj biß auf den 25.ten Merz. im Sommer alle Sontag vor der Predig. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Catechismuß. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Es sind 26. Kinder die im Schreiben Vorschriften nemmen. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter Täglich 4. Stund, im Sommer eine Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
ja in 3 Claßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Pfarrer und der Amtsmann |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johannes Spring. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Reütigen. |
III.11.d | Wie alt? |
49. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ja 7. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
21. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
||[Seite 3] zu Reütigen, und sein Beruf ware Trexler. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nein keine, als nunmehr die Feld Arbeith. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter Knaben 49. Mädchen 38. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer die gleichen so nicht die Communions- Erlaubtniß erhalten haben. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Schul-Stiftung ist keine. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
biß auf diese zeit ist denen Kinderen ein geringer Pfenning aus dem gemeinen Sekel ertheilt worden, auch etliche Psalmenbücher. |
IV.15 | Schulhaus. |
ist ein eigenes, so aber schon öfters wegen Baufälligkeit Repariert werden müßte, auf Umkösten der Gemeinde, die selbige jederzeit im Baulichen Stande erhaltet. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
ist ein eigenes, so aber schon öfters wegen Baufälligkeit Repariert werden müßte, auf Umkösten der Gemeinde, die selbige jederzeit im Baulichen Stande erhaltet. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Derselbe erhält jährlich von der Gemeinde für Sommer- und Winter Schulen eine Besoldung mit SECHS und ZWANZIG KRONEN, weiter aber nichts. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Geben den 25.ten Hornung 1799. bescheinet |