Reutigen (Transkription Nr. 698)

Schulort: Reutigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 126-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Reutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Reutigen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG.
der Fragen über
Den zustand der Schulen in der Dorff- Gemeinde Reütigen, distrikt Ober- Seftigen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

REÜTIGEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Reütigen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Ober Seftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Umkreiß ist in einer Entfernung von einer Viertel Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Reütigen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

auf dem Schul Rodel stehen 87. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Benachbarten Schulen sind:

I.4.a Ihre Namen.

Zwiselberg, Hööf, Amseldingen, und Stoken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

erstere eine Halb Stund, und leztere 3. eine Stund entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

|[Seite 2] Der Catechismuß, Psalen, Psalter, und Kapitel aus dem neüen Testament.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter und im Sommer gehalten; im Winter von Martinj biß auf den 25.ten Merz. im Sommer alle Sontag vor der Predig.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Catechismuß.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es sind 26. Kinder die im Schreiben Vorschriften nemmen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter Täglich 4. Stund, im Sommer eine Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja in 3 Claßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarrer und der Amtsmann

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Spring.

III.11.c Wo ist er her?

von Reütigen.

III.11.d Wie alt?

49. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ja 7. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

21. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] zu Reütigen, und sein Beruf ware Trexler.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein keine, als nunmehr die Feld Arbeith.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 49. Mädchen 38.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer die gleichen so nicht die Communions- Erlaubtniß erhalten haben.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schul-Stiftung ist keine.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

biß auf diese zeit ist denen Kinderen ein geringer Pfenning aus dem gemeinen Sekel ertheilt worden, auch etliche Psalmenbücher.

IV.15 Schulhaus.

ist ein eigenes, so aber schon öfters wegen Baufälligkeit Repariert werden müßte, auf Umkösten der Gemeinde, die selbige jederzeit im Baulichen Stande erhaltet.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ist ein eigenes, so aber schon öfters wegen Baufälligkeit Repariert werden müßte, auf Umkösten der Gemeinde, die selbige jederzeit im Baulichen Stande erhaltet.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Derselbe erhält jährlich von der Gemeinde für Sommer- und Winter Schulen eine Besoldung mit SECHS und ZWANZIG KRONEN, weiter aber nichts.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben den 25.ten Hornung 1799. bescheinet
Johanes Spring Schul Meister zu Reütigen

Zitierempfehlung: