Oberstocken (Transkription Nr. 699)

Schulort: Oberstocken
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 128-129v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Oberseftigen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Reutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Stocken-Höfen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

27.02.1799

ANTWORT.
AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

OBER-STOKEN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu der Kirchgemeine Reütigen gehörig.

I.1.d In welchem Distrikt?

im Distrikt Ober-Seftigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das weiteste Haus ist bey 1/4 Stund vom Schulhause entfernt

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Jst nur das Dorfe Ober-Stoken. also Litera a. oben. b unten beantwortet

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

deren sind 6. als zu:

I.4.a Ihre Namen.

Blummenstein. Pohlern, Übeschi. Amsoldingen. Hööf. und Nider-Stoken.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

die Erste 1. Stund. die 2.te 1/2. Stund. die 3.te 3/4. Stund. die 4.te 1. Stund. die 5.te 1/2. Stund. die 6.te 1/2. Stund

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Nebst Buchstabieren, Lesen, und Singen, werden die Berner- und Heidelberger Catechismus gelehrt, wie auch das Schreiben, auch werden gelehrt Psallmen und andre Sprüche aus der Bibel.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Vom 23ten Wintermonat bis den 25ten Merz Täglich und im Sommer alle Sontag Nachmittags.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Wie gemelt der Berner und Heidelberger Catechismus das Psallmenbuch und die Heilige Bibel.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Die Vorschrifften den Schulmeistern gegeben will daß dieselben im Winter Täglich des Morgens von 9. bis 11 Uhr, und Nachmittags von 1. bis 3 Uhr Schul halten, und diese zeit die Kinder in Numero 5. bemelten stüken nach bestem vermögen unterrichten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter 4. Stund, und im Sommer 2. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Erstlich die Buchstabierenden, Zweytens die Lesen und auswendig auch Singen können. Dritens die zu diesem auch Schreiben können.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bestelte der Pfarrer auf Bestätigung des Oberamtmans.

III.11.b Wie heißt er?

Sind zu Ober-Stoken zwen als Abraham Thören und Peter Bruny.

III.11.c Wo ist er her?

Beide von Ober-Stoken.

III.11.d Wie alt?

Erstrer ist 68. Jahr — und der andre 44. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Beide haben Familien, Erstrer hat Ein Weib und Ein Kind, Letzterer hat Ein Weib und Sechs Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Sind Beide zusamen drey Jahr Schullehrer gewesen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Sind zuvor zu Ober-Stoken bey ihrer Feld arbeit gewesen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Sind außert der Schule noch bey der zu {ihrem} unterhalt benöhtigten feldarbeit.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Sind überhaupt Sechs und Vierzig.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter sind Knaben 17. Mädchen 29.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer sind eben dieselben, ohne etwelche Knaben die auf die alpen gehen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

SCHULFOND. Bey uns ist nichts dergleichen, ist also a.b.c.d. beantwortet.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] SCHULGELD. Ein jedes Kind bekomt bey dem SchulExamen eine 1 bz. werthe züpfen.

IV.15 Schulhaus.

SCHULHAUS. ist hier ein Eignes.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist noch in zimlich gutem stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist eine Stuben und ein gar kleines Nebenstübli

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

oben beantwortet.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

mus von der Gemeine besorgt und erhalten werden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der ganze Lohn für beide Schulmeister zusamen für den Winter ist kr. 10. und für den Sommer für beid zusamen bz. 30. in Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus mangel einer Gemeinds Kaße wird dieses geld von den Gemeinds Bürgern Jährlich zusamen gelegt.
Weiters haben die Schulmeister nichts zu beziehen mögen also alle übrigen Fragen hie mit Beantwortet sein.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint Ober-Stoken den 27ten Hornung 1799.
Peter Bruny Schulmeister.
Abraham Thören Schulmeister

Zitierempfehlung: