Oberstocken (Transkription Nr. 699)
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- Oberstocken (Niedere Schule, reformiert)
- Oberstocken (Niedere Schule, Sonntagsschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
ANTWORT.
AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | OBER-STOKEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ist ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Eine Eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | zu der Kirchgemeine Reütigen gehörig. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | im Distrikt Ober-Seftigen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Das weiteste Haus ist bey 1/4 Stund vom Schulhause entfernt |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Jst nur das Dorfe Ober-Stoken. also Litera a. oben. b unten beantwortet |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | deren sind 6. als zu: |
I.4.a | Ihre Namen. | Blummenstein. Pohlern, Übeschi. Amsoldingen. Hööf. und Nider-Stoken. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | die Erste 1. Stund. die 2.te 1/2. Stund. die 3.te 3/4. Stund. die 4.te 1. Stund. die 5.te 1/2. Stund. die 6.te 1/2. Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Erstlich die Buchstabierenden, Zweytens die Lesen und auswendig auch Singen können. Dritens die zu diesem auch Schreiben können. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Nebst Buchstabieren, Lesen, und Singen, werden die Berner- und Heidelberger Catechismus gelehrt, wie auch das Schreiben, auch werden gelehrt Psallmen und andre Sprüche aus der Bibel. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Vom 23ten Wintermonat bis den 25ten Merz Täglich und ¢3701¢¢ im Sommer alle Sontag Nachmittags. ¢/3701¢¢ |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Wie gemelt der Berner und Heidelberger Catechismus das Psallmenbuch und die Heilige Bibel. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | ||[Seite 2] Die Vorschrifften den Schulmeistern gegeben will daß dieselben im Winter Täglich des Morgens von 9. bis 11 Uhr, und Nachmittags von 1. bis 3 Uhr Schul halten, und diese zeit die Kinder in Numero 5. bemelten stüken nach bestem vermögen unterrichten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Jm Winter 4. Stund, und ¢3701¢¢ im Sommer 2. Stund. ¢/3701¢¢ |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Bestelte der Pfarrer auf Bestätigung des Oberamtmans. |
III.11.b | Wie heißt er? | Sind zu Ober-Stoken zwen als Abraham Thören und Peter Bruny. |
III.11.c | Wo ist er her? | Beide von Ober-Stoken. |
III.11.d | Wie alt? | Erstrer ist 68. Jahr — und der andre 44. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Beide haben Familien, Erstrer hat Ein Weib und Ein Kind, Letzterer hat Ein Weib und Sechs Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Sind Beide zusamen drey Jahr Schullehrer gewesen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Sind zuvor zu Ober-Stoken bey ihrer Feld arbeit gewesen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Sind außert der Schule noch bey der zu {ihrem} unterhalt benöhtigten feldarbeit. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Sind überhaupt Sechs und Vierzig. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter sind Knaben 17. Mädchen 29. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | ¢3701¢¢ im Sommer sind eben dieselben, ohne etwelche Knaben die auf die alpen gehen. ¢/3701¢¢ |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | SCHULFOND. Bey uns ist nichts dergleichen, ist also a.b.c.d. beantwortet. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | ||[Seite 3] SCHULGELD. Ein jedes Kind bekomt bey dem SchulExamen eine 1 bz. werthe züpfen. |
IV.15 | Schulhaus. | SCHULHAUS. ist hier ein Eignes. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | ist noch in zimlich gutem stand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | ist eine Stuben und ein gar kleines Nebenstübli |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | oben beantwortet. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | mus von der Gemeine besorgt und erhalten werden. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | Der ganze Lohn für beide Schulmeister zusamen für den Winter ist kr. 10. und für den Sommer für beid zusamen bz. 30. in Geld. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | Aus mangel einer Gemeinds Kaße wird dieses geld von den Gemeinds Bürgern Jährlich zusamen gelegt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift | Bescheint Ober-Stoken den 27ten Hornung 1799. |