Rüegsbach (Transkription Nr. 737)
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- Rüegsbach (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG.
der Fragen, über die Nachgemelte Schul.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Rügspach. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Kleines Dörflein. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
zur Gemeinde Rügxau. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Rügxau, Rügxau. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Niderementhal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jm Umkreis der Nächsten 1/4. Stund sind 19. Häüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
das Dörflein Rügspach am ort selbst und sind Kinder. 5 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Rügxau, Äügsteren, Bußwyl in der Gemeind Heimiswyl. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Rügxau. 1/2. stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, Bätten, den Catechismo auswendig, wie auch Etwelche von den Biblischen Historien, den anfang im Catechisieren, und auf begehren auch das Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
von Anfang Wintermonats, bis auf Maria verkündung, und im Sommer jehwilen alle samstag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namen, fragen, und Psallmenbücher, wie auch Hübners Historien, Testamente, Bibel und andere Gotselige Bücher, zum Catechisieren der Ganting. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Man schreibt ihnen Erstlich Buchstaben, und darnach Wörter vor, wan sie darin geübt sind so last man sie etwas abschreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Ungefehr bey 5. Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Nein. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Der Pfarer und die Gemeind, unter Gutheißung des ober amtsmanns. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Peter Pärli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Rügxau. |
III.11.d | Wie alt? |
38. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja, und 4. Kleine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
seit anno 1785. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
zu Rügspach, bey den Elteren, wie noch jezo, ein Landarbeiter |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja, Schreiber der Munizipalität. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
104. Und wird bey Günstiger Witterung Täglich ungefehr von 60. bis 70. Kinderen Besucht. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 54. Mägdlein 50. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
die gleichen Kinder solten die Schuhle Besuchen geschicht aber nur von der Hälfte. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jn diesem Artikel ist hier nichts. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst auch nichts. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Neü Gebauen. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
ein Eignes Haus. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
ist nichts der gleichen von Nöthen. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
das Schulhaus wird von der Gemeind Erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld Bekomt der Schullehrer Jährlich von der Gemeind mit in begriff des Lesens in der Kirchen, an Bahrem Geld kr. 25. bz. 15. und Holz für die Schulstuben zu Wärmen, weilen der Schullehrer nicht im Schulhaus wohnt ist die Behausung von der Gemeind um den Zins verlichen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Von der Gemeind. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
keine dergleichen. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
keine. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
keine. auch nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
keine. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Ja, von den Hausvätteren, wird der Lohn Zusamen gelegt. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
keine. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |