Lützelflüh (Transkription Nr. 743)
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- Lützelflüh (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert)
28.02.1799
BERICHT:
Über den Zustand deß Schulwesens der Gemein Lüzelflüh.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Die Schul ist im Dorfe Lüzelflüh. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Pfar-Dorfe. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Hauptort und Agentschaft, der eigennen Gemein Lüzelflüh. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distriktgericht Nieder Ementhal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb der nächsten viertelstund ligen 61. innerhalb des Umkreises der zweiten viertelstund 36. und innerhalb des Umkreises der driten viertelstunde 15. überal mehr kleine als große Häuser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die Schul zu Grünenmat, enfernt von Lüzelflüh ein kleine Stund. Ranflüh, ein große Stund. Oberried, ein Stund. Lauterbach, ein entfernter Fleken, zwey Stund. Die obigen Schulen ligen in hiesiger Gemein Lüzelflüh Denne, Haslj ein Stund Rügsau. ein Stund. Rügsbach. ein Stund. Rüderswyl ein Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Die Kinder lehrnen in hiesiger Schule: Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen der Psalmen und Festlieder, auswendiglehrnung des Heidelbergischen Katechismus, und einiger Psalmen, und Festlieder, und Unterweisung in den Anfängen der Religion und Sitten. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Winter Schule wird gehalten, von anfang Wintermo. bis end Merz 5. Monat, im Somer alle Samstag Rependier Schul. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
SCHULBÜCHER. zum anfang im Buchstabieren: Das Berner Namenbuch; zum Lesen auswendiglehrnen, und Unterweisen: der Heidelbergische Katechismo, Das Psalmenbuch, und Hübners Biblische Historien zum Lesen allein; noch andre vermischte Bücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften zum Schreiben, macht der Schulmeister selbsten so gut er kan. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul daurt täglich, Morgens von 8. bis 10 1/2 und 11. Uhr Nachmittags von 12 1/2 bis 3. und 3 1/2. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind so in Klaßen getheilt: 1. Buchstabier, 2. Leser, 3. Die Schreiber 4. Die den Katechismus auswendig könen 5. Die Singer. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Pfarer, und die Vorgesezten haben den Schulmeister bestelt, aus ihren Gemeindeangehörigen, um eine geringe Besoldung er möchte Tüchtigkeit besiezen, oder keine. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] Der jezige Schulmeister Christen Siegenthaler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Lüzelflüh gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
Von 1744. geht im 55.ten Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hate einmahl weder Frau, noch Kinder, |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Hat die Schule seint 1775. hiemit 24. Jahr besorgt. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er wonte vorher auf dem Bolzisberg, einem in hiesiger Gemein liegenden kleinen Berggütlj, sein Beruf ware unter seiner Eltern Brot der Landbau. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben der Schul verrichtet er den Siegerist Dienst, Spielt die Kirchen Orgel, und Schreibt die Gemein, oder Munizipalität Sachen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Die anzahl der samtlichen Schulkinder betraget. 108. Knaben, und 90. Mägdlein, zusamen 198. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Die besuchung der Schule ist sehr unbestimt, im Winter je nach der Witerung, und Laune der Kinder von 60. 80. bis 100. Kinder. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Somer an den Rependiertagen weniger 20. 40. bis 50. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Unter diesem Namen hier nichts. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Unter diesem Namen hier nichts. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schul- oder Gemeinhaus ist 1776. neu erbauen 23. Jahr alt, noch in gutem Stand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Kirchgemein hat bis dato, die Schulhäuser neu gebauen und Repariert. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] An Gelt jährlich kr. 16. freye Behausung, dazu Erdrich für anpflanzung der Erdspeisen an wehrt ohngefehr kr. 16. Gedreit, nichts Holz nur für die wärmung der Schulstuben; des Winters bey 3. Klafter, für den Hausbrauch, mus er das nöthige Brenholz kauffen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
hier nichts |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemein Kaße, hier der Gemeine Sekel genent, Darein fließen; Die Zinsen von dem wenigen Kirchengut vor der Revoluzion auch die Einzug- und Hindersäsgelter, (jez daher nichts) Das noch manglende, oder des Sekelmeisters Restanz, mußte von den Partikularen durch Anlag und Tällungen erhoben werden. Aus dieser Kaße, oder Sekel müßen die Schulmeister Besoldungen und summa alle gemeinen Ausgeben bezalt werden. Weiter sind hier zur erhaltung und Besoldung der Schulen keine Quellen. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
ANMERKUNGEN. |
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Unterschrift |
Lüzelflüh den 28. Hornung 1799. |