Dünnershaus (Transkription Nr. 788)

Schulort: Dünnershaus
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 198-198v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Dünnershaus
Kirchgemeinde 1799: Güttingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Langenrickenbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Dünnershaus (Niedere Schule, reformiert)

FREYHEIT GLEICHHEIT BEANTWORTUNG ÜBER DIE VORGELEGTEN FRAGEN DES SCHULWESSENS IN DÜNNERS-HUS

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dünners-hauß?

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Weiler-Hof,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Gehört zu der Gemeind Höffen, Namlich Dünners-hauß, Ruttershaussen, Wald-Hof, Bruster, Geyenberg-Lenzweil, Walgiß-haussen, und Lowenhauß, Ware vor diesem Eine Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchen Gemeine Güttingen, Zur Agentschaft, Dünners-hauß, ohne Löwenhauß

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Disscrict Gottlieben gehörig.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgeü!

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nur auß einem Hauß besuchen dißmal Kinder die Schul. Von Entfernung {1 ANMERKUNG Ausert Dünners-Hauß, sind dießmal keine darzu gehörigen Orte, Dan vordem ware alle Jahr Von den Hauß Vätern, von Dünnerß hauß Ruttershaussen und ober Löwenhauß, Eine Schul vor ihre Kinder bestimt Diese Schul ware abwechslent, Daß Eine Jahr in Dünners-hauß, u daß andere in Ruttereshaussen gehalten, welche Schul jch ihnen Von Martini 1796 biß Jacobi 97 Selbst bestelt habe, Wo vor dem April 34 und nacher biß 46 Kinder in die Schul gekommen sind, nur diesen winter, ist die Schul zertrent worden}

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es ist ein Weiler Hof- Namens Rutters-haussen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Eine Viertel stund Entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

2 Knaben kommen hieher in die Schul.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die benachbarten Schulen, sind Entfernt, Schul Güttingen 1/2 Stund, Altnau 1 St, Langen Rickenbach 1/2 Kümmertshaussen 1/2 Stund, Oberach 1/2 St, Unter Sommerry 1/2 St: Ober Sommery 1/4 St: Rutters: haussen 1/4.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Die Entlegenheit, einer jeden, Sommery, Güttingen, und Altnau Ligt gegen Morgen, Oberach und Kümmertshaussen gegen Mit-Tag, L: Rickenbach gegen Mitternacht, Ruttershaussen gegen Abend

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schul gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, in der nebend Stund auch Rechnen auch außwendig Buchstabieren u Schreiben geübt, Auß wendig wird gelehrt gebätter Psalmen. G: Lieder und Sprüch:

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten, dieß-mal Von Martini biß den 6 ten April, Vordem aber auch biß Jacobi

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, der Kleine u große Lehrmeister Zeügußen, Testament Zeitungen u Brieffen

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die anfänger in dem schreiben, werden von dem Buchstaben C an, und so ein Buchstaben auß dem anderen gelehrt, auch mit Zeichnen u Handführen verbessert. Den Ältern Kinder die Vorschrifften, Auß Biblischen und andern Lehrreichen Geschichten, So auch auß erzellungen und Geistlichen Liedern geschrieben, wie auch im dicdieren Jnfermiert

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul wird deß Tags 6 Stund gehalten, Von Morgen um 8 Ur biß mit Tag um 11 Ur u von 1 Ur biß Abends um 4 Ur gehalten.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Schul:m: Wurden biß dahin von Hauß-Vätern, alle Martini bestellt

III.11.b Wie heißt er?

Joh: Rudolf Müller.

III.11.c Wo ist er her?

Von Horgenbach, der Parr Kurzdorf und Frfeld.

III.11.d Wie alt?

Mein Alter ist 39 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Habe eine Frau 2 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Bin 7 1/2 Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher als ich 2 1/2 Jahr in die Lati Schul guf Frfeld geschickt wurde, und nicht in Erfüllung gebracht wurde, Worzu mich meine Sel: Eltern gewidmet haten, Ware ich nach dem Bey-hauß bey meinen Eltern ihrer Wirthschafft und gewerb letsthin 2 Jahr in St: Gallen in Condicion

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

{ NEBEND DER SCHUL HABE ICH KEINE verrichtungen, Alß wo ich den anlaß beförderen könte hate ich nebend Stunden zum Schreiben und Rechnen bestimt, Wohin die größeren Schüler auch die jenigen die nichtmehr in die Schul geschikt wurden, kommen sind, wo dieser Unterricht Vor mich selbst, zu beförderen, nach biß dahin nötig war.}

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn diese Schul kommen dißmal nur 15 Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 9
Machden 6

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist keiner Als der Fund deß Schul Guts, der Pfarr Gemeind Güttingen.

IV.13.b Wie stark ist er?

375 fl. im ganzen

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Auß allfälligen vermächtnissen

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Er ist mit dem Steür oder Armen Gut, so vereinigt daß wan der Zinß deß Schul Funds nicht hinreicht die bezallung für die Armen Schulkinder auß dem Steür Gut ersezt wird.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul geld ist keines Eingeführt Als wie gemelt die Kinder auß dem Armen vor einzelnes die Wuchen 3 xr. bezalt wird.

IV.15 Schulhaus.

Schul hauß ist keinß.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Schulstuben wird alle Jahr, Einem Hauß-Vater ver Accordiert, Nur die Schul in seiner Wohnung zu halten.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Vor die Schulstuben, zalt man auß dem Armmen Gut Von Güttigen mit anhalten alle Jahr 3 fl. daß nicht hinreichende müssen die Hauß Väter bezallen,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Jede Wuchen 1 fl. 30 xr. an gelt, Speiß, und Trank, und die Ligerstatt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Diesen Schullohn, bezallen die Hauß-Väter,

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

AUSS ALLEM NICHTS

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: