Güttingen (Transkription Nr. 795)

Schulort: Güttingen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 132-133v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Güttingen
Kirchgemeinde 1799: Güttingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Güttingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

Freiheit Gleichheit Einigkeit Zutrauen Bürger Minister. Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen Vom Katholischen Schulmeister in Güttingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Güttingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine paritetische gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

mit Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

im distrikte Gottlieben.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

im Kanton Turgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

alle Haüser der Katolischen Einwohner Befinden sich in einem umkreise von einer Halben stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. das Fürstliche Schloss 1 virtel stund vom ort entfernd.
b. der Hof Mosburg 1 virtl. stund entfernt.
c. der Winterlis Hof 1 virtl. stund entfernt.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Zahl von Schul Kinder ab disen 3 Höfen ist nach den umstenden zerschieden und Kan von 1 Bis 7 - 8 sich Belaufen

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. das dorf Altenau, eine starke Halbe stund entlegen. auch meistens wegen villem wasser, und Schnee vor die Kinder gefährlichen weg.
b. in dem dem dorf someri, Eine starke stund entlegen wohin es aber circa 1/2 stund durch ein wald geth;

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

überhaupts war die Erste Absicht Bis dahin die Schul Kinder im Lesen und schreiben wohl zu unterrichten, Nun aber empfangen jene, die Lust und zeit Haben auch unterricht im Rechnen, auch wird ihnen das Christenthum, und die grundsetze des sitlichen Lebens erkläret.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] die Schul wird von Martiny, Bis georgi gehalten. auch an sonn und Feirtag wurde von mier 2 stund Schul gehalten Für das ich aber Bis dadto Kein Lohn Bekomen Habe.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

da meistens nur solche Kinder die Schul Besuchen, die noch im Lesen und schreiben unterricht nötig Haben, so sind die Eigentlichen Schul Bücher nur solche woraus dises erlernet wird. Denen Fähigeren Theilt der seelsorger solche Lese Bücher mit, die auf gute sitten, und Nach dem Bischöflichen Normal ein geführt seind, so wie auch die schule überhaupts unter der aufsicht und Leitung des seelsorgers steht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

denen Anfängeren im schreiben wird zum öfteren eine Vorschrift gemacht, die Begangenen Fehler werden Bemerket. denen Bessern schreibenden wird andictirt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

am vormitag 3 stund. und nachmitag 3 stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder seind in 3 Klassen abgetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Katolischen Hausvätter schlugen 3 Subiecten aus ihrer Mitte vor, aus welchen der Katolische Pfarer mit zuzug der obrigkeit als schul Jnspector zu wohlen ist und solchen auch in pflicht nahmen.

III.11.b Wie heißt er?

Heist Johanes Koller.

III.11.c Wo ist er her?

ist ein Burgers sohn von güttingen

III.11.d Wie alt?

26 Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

noch Ledigen stands.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

schon 5 Jahr Schullehrer

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

vorhin im vätterlichen Haus bey Haüslichen geschäften

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ich warte winters zeit allein dem schuldienst ab,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 3] Knaben 20.
Mädchen: 18.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im sommer wurde Bis dahin keine schule gehalten;

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

ist eigentlich 400 fl. das also von disem zinse a 20 fl. der schulmeister solle Besoldet werden, welches auch wirklich seine Besoldung ist. dises Kapital war Niemals mit dem Kirchen oder armen gut vereiniget.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

ist eigentlich 400 fl. das also von disem zinse a 20 fl. der schulmeister solle Besoldet werden, welches auch wirklich seine Besoldung ist. dises Kapital war Niemals mit dem Kirchen oder armen gut vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schul geld wird Keines mehr gegeben.

IV.15 Schulhaus.

ist Keines vorhanden. die schule wird in der Bequemen wohnstuben des Schulmeisters gehalten; unter dieser bedingniss wird er angenohmen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ist Keines vorhanden. die schule wird in der Bequemen wohnstuben des Schulmeisters gehalten; unter dieser bedingniss wird er angenohmen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. an geld 20 fl.
b. an Holz — 2 Klafter aus der Fürstlich Bischöflich Konstanzlichen waldung, welches von der Hochfürstlichen regierung zu Mörspurg ist versprochen worden, zu geben so Lang die schul gehalten werde

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

An stiftung ist nichts flüssig, doch ist eine Kinder Lose wittwe als stifterin noch Bey Leben, die von ihrem vermögen 300 fl. zu einem schulfond verschriben, mit Bedingniss das ihr noch Lebenlänglich die Nuzniessung gedachtem Kapital zu fliesen soll.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Mit dieser aufrichtigen Beantwortung Empfiehlt sich unter Gruss und Hochachtung der Katholische Schulmeister.
Güttingen den 20 ten februar 1799 Johannes Koller Schullehrer

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