St. Johannsen (Transkription Nr. 830)
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- St. Johannsen (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung über den Zustand der Schule bey der Klosterbrük zu St. Johansen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Klosterbrük bey St Johansen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst nur ein Haus das zum Unterricht der der an den Gränzen des Neüenburgerbieths sich aufhaltenden Deütschen Kinder bestimmt ist es gehört zum Schloß St: Johannsen und mit hin der Regierung |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zu der Kirchgemeinde Gampelen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Seeland. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zum Schlbezirk gehörigen Häüser kann eigentlich nicht bestimmt werden, je nach dem die im Neüenburgerbieth wohnenden Deütschen ihre Kinder schiken die weitesten haben haben jezt fast eine Stund weit zu kommen, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
||[Seite 2] Die Namen der zum Schul bezirk liegenden Örter sind Landeren 5 Minuten entfernt Grißach 1/2 Stund und mehrere an dem Leberberg zerstreüte Häüser. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Gals und Erlach sind beyde eine halbe Stunde vom Schulhaus entfernt |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schul wird gelehrt buchstabiren, lesen schreiben auswendig lernen vorzüglich im Heidelberger |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird nur von Martistag bis in die Mitte Märzens gehalten es ist keine Sommer Schul |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind das abc Buch Heidelberger Psalmen Singfriedli Lampen das Neüe Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Zum schreiben wird Nachmittags eine Stund verwendet |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul daurt täglich von 8 bis 12 und von 1 bis 4 Uhr |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind nicht in Klaßen eingetheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ward von dem Landvogt zu St: Johansen erwählt, und ist zu gleich Polizey Wächter daselbst |
III.11.b | Wie heißt er? |
heißt Abraham Rüfenacht |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Großhöchstaten |
III.11.d | Wie alt? |
ist 36 Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
hatt ein Weib jezt aber keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist Schulmeister bey 5 Jahren |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
seiner Profeßion ein Schneider. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] und treibt nebst dem Schul und Wächterdienst sein Handwerk doch so daß die Schul dabey nicht versäümt wird |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Kinder so die Schul besuchen sind an der Zahl 25 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer wird keine Schul gehalten. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das ganze Schuleinkommen besteht in 12 Mäs Korn 6 kr. in Geld zwey Fuder Holz so in des Schulmeisters Kösten muß herbey geschafft werden. Doch soll jeder Hausvater für jedes Kind 5 bz. geben um das Schulholz herbey zu schaffen und zu hauen, wird aber von allen bey weitem nicht gegeben weil mehrere sehr arm sind und es nicht haben, nebst dem hatt er freye Wohnung und Garten, das Haus ist gut im Stand und ward aus den Einkünfften des Schloßes St: Johansen unterhalten |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint |