Siselen (Transkription Nr. 832)

Schulort: Siselen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 31-32v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Siselen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Siselen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Siselen (Niedere Schule, reformiert)

20.02.2012

BEANTWORTUNG
über Die Fragen deß zustands der Schule hie sigen Orths,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kirchspyl Siselen, Jst ein Dorf, und eine einzige Gemeind im Districkt Seland des Cantons BERN.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezirk gehörigen Häüser, sind alle in einem Anfang beisamen, und ist eine eigene Schule,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise sind die Nachfolgenden,
ERSTLICH. Finsterhennen ein Viertelstund von Siselen gelegen gehört hieher ins Kirchspyl,
ENTFERNUNG der Schulen zu Stunden,
Treitten, gute Entlegenheit
Brüttelen,
Lüscherz,
Teüffelen,
Walbertswyl, gute Entlegenheit.
Bargen,
Kalnach.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird gelehrnt, Buchstabieren, Läsen, Singen, Auswendig Lehrnen, Schreiben, und Rechnen, wie auch Unterrichten,

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden hier gemeinlich gehahlten durch den Winter von Martini bis Osteren, und des Sommers hindurch alle Wochen des Samstags,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Jn dieser Schule sind Bücher eingeführt, {das Nahmenbüchlein} Erstlich, der Heidelberger, die Neüen Psalmen Davids, und das History- Buch oder Kinderbibel.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den vorschrifften wird es hier so gehalten, diejenigen Knaben und Mägdlein So in dem Läsen und Buchstabieren, und in dem Auswendig Lehrnen gut müglich Unterrichtet sind, haben Jhre ||[Seite 2] Stunden, Vier zehen Tag vor dem Neüjahr bis Ends der Schule alle Nachmittag: zu Schreiben,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich SECHS Stund,

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind so weit, in keine Klaßen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer, Jst von dem hiesigen Selsorger und Proveßer Joh: Jth, Wie auch von der hiesigen Munizipalität Erwehlt worden, Nahmens HEINRICH HERRMANN von ROHRBACH seines alters 34. JAHR. hat Weyb und Vier Kinder, und hat die Stelle eines Schullehrers Drey Jahr versehen, vorher ware er in seinem Heimadt auf seiner Weber Broveßion, Neben meinem Lehrammte hat er weiters keine verrichtungen,

III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn dieser Schule befinden sich Überhaupt 86. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften des Schullohns fließen Theils aus gemeind theils aus dem Kirchenguth

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Zu dem Schulhaus ist die ganze Gemeinde verpflichtet solches im Baulichen Stande zu halten,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkommen des Schullehrers, Jst in 32. Määß Mischelkorn, und 23 kr. 5 bz. an gelt von gemeinem guth, und 4. kr. für Vorsinger Lohn, fließt vom Kirchenguth,
Die 32 Määß Mischelkorn wird von den Haus vättern zusammen gelegt,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Schulmeister hat in hiesigem Schulhauß für seine Wohnung nur ein Stuben, so doch in selbigem sich noch zwey andere Befinden, in welche hiesige Gemeinde diejenigen darin thut, die kein Haus zins {vermögen zu} geben müßen Oder Vergelds taget sind, so das der Schullehrer zimlich an Mangel der Wohnung Leiden muß,

Unterschrift

Siselen den 20.ten Hornung 1799.
Heinrich Herrmann Schullehrer

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