Epsach (Transkription Nr. 838)
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- Epsach (Niedere Schule, reformiert)
26.02.1799
Fragen Üeber den zustand der Schulen an jedem Ort
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
zu Epsach |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es ist ein Dorff |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehört zur Kirchgemeind Täüffelen? Agentschafft Hermringen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
gehört zum Districkt Seland |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
gehört zum Kanton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die Entferntesten Häüser sind nicht mehr als eine halb Viertelstund vom Schulhaus Entfernt |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Nicht mehr als die Gemeind Epsach? |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Jn der Schul zu Epsach befinden sich 42 Kinder |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
a Täüffelen und Gerlofingen eine kleine halb stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Bätten, Singen, Buchstabieren, Schreiben und Läsen Außwendig lehrnen Fragen und Psalmen, auch der Religions Unterricht |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Winterschul fangt an auf Martiny, und endet gegen Ostern Summer Schul ist Wochentlich nur am Samstag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Anfänge der Christlichen Lehre, der Heidelberische Catechismus Johan Hubners Biblische Historien, zum Läsan {Läsen} sonderbar das Neüe Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] den Jüngeren Kinderen wird Vorgeschrieben, die Eltern Kinder Schreiben nützliche Vorschrifften ab |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jn den Kürzesten Tagen 6 Stund, Jn den Längeren bis 7 Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
bißdahin noch nicht, der Bürger Pfarer hat es uns jetz anbefohlen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Bürger Pfarer haben in beisein der Vorgesetzten die Schullehrer Examiniert, und hernach auf gutes Examen von dem Amtsmann bestätiget worden |
III.11.b | Wie heißt er? |
Peter Möry |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Epsach |
III.11.d | Wie alt? |
den 7 Christmonet 1798 das 49 Jahr zurück gelegt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Ehweib mit 6 Kinder, 2 Knaben 4 Töchteren |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Ein Jahr zu Hermringen 5 Jahr zu Büehl, 6 Jahr zu Walpersweil, und 12 Jahr zu Epsach, Summa 24. Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jch war zu Epsach und hatte Landes Arbeit |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jm Sommer Landes Arbeit, im Winter Überlaße ich dieselbe meiner Familje |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] Jm Winter Knaben 17 Mägdchen 25 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer die Obigen, aber sehr offt werden bey guter Witterung die Gröseren Kinder zur Landes Arbeit angehalten |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulstifftung ist an Vergabetem Gelt 67. kr. diese haben ihren zinses anfang, 15 kr. von Peter Löffel seit 1751. 20 kr. von Maria Jsely seit 1779. Von 32 kr. ist ihre Stifftung nicht mehr bekant |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist eines eingeführt den Schulkinderen wird von Obigen 67 kr. der zins und wird gemeines Gelt darzu gethan, wird alle Examen ausgetheilt wenigstens 6 kr. 10 bz. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
das Schulhaus ist schlecht und Baufellig, ein Stuben zur Schul, ein Nebendstüblin Unbrauchbar, der Schullehrer hat sein eigen Hauß, und erhält kein Hauszins für die Schulwohnung mus sorgen die Gemeind Epsach |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Jn der Gemeind Epsach, wird für Winterschullohn dem Vermögen nach zusamen gelegt 17 Mäs Weizen, Von jedem Kind 4 bz., die Gemeind zahlt 10 kr. 10 bz. für Sommer Schullohn zahlt auch die Gemeind 3 kr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
geben zu Epsach den 26 Hornung Anno 1799 Jahrs wie bescheint Peter Möry Schullehrer zu Epsach |