Erlach (Transkription Nr. 848)

Schulort Erlach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 54-55v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Erlach
Kirchgemeinde 1799: Erlach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Erlach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Erlach, Obere Schule (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, reformiert)

Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen, der Gemeinde Erlach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Erlach

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist eine Municipal-Stadt.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

der Kirch und Agentschaft Erlach

I.1.dIn welchem Distrikt?

Distrikts Seeland.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

85. Häuser bey einander.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörfer und Höfe gehören keine dazu.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Vinelz 1/4. Tschugg 1/2. Jns, Gampeln, Gals, Lütscherz 1 Stund weit.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

2. Hauptklaßen a) Die größeren, so nur Deutsch lernen, b) Die Lateiner, welche wieder in 4 bis 6 Claßen eingetheilt werden.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lateinisch und Deutsch (sollten es Studierende geben, Griechisch) — Lesen, Schreiben, Rechnen, Diktiren, eigene Aufsätze von Briefen, oder aus der Naturgeschichte.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

1) Deutsche. Heidelb: Cat: Siegfrieds kl: Unterweisungs-büchlein, Lampens Gnadenbund, Kinderbibel, Psalmen (die neuen) Gellerts Geistliche Oden und Lieder.
2) Lat: Nepos, Phaedrus, Manuductor, Uebersezungen vom Lat: in das Deutsche, und aus dem Deutschen in das Lat: Schellers Wörterbuch, Lat: Grammatik des obern Curriculi in Bern, Lat: Grammatik, des untern Curriculi.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach Vorschriften, oder gedrucktem.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3, Nachmittag 2. Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Stadt Erlach hat in die Wahl gethan, zu Bern wurden sie examiniert und vom Schulrath bestätiget.

III.11.bWie heißt er?

Samuel Künzi.

III.11.cWo ist er her?

Von Erlach.

III.11.dWie alt?

30 Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ist ohne Familie, geht bey seinen Eltern zu Tisch.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist 11. Jahr Schulmeister.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher in Bern auf der Schul und der Akademie.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den Schulstunden, Unterricht in der Geometrie, Geographie, Musik, denen, welche es begehren.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

An der Zahl von 20-24 Knaben, worunter 10 bis 15 Lateiner sind; keine Mädchen, ausgenommen in den Winter unterweisungen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Kein eigentliches Schulguth. Die ehemalige Obrigkeit, Stadt- und Armenguth besoldeten den Schulmeister.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelder (Praemia) — Aus dem Stadtguth wird alljährlich an dem Examen im Frühjahr nach Fleiß und Geschicklichkeit ausgetheilt den Knaben von 3 bis 14 bz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus gehört der Stadt, sie unterhaltet es, ist alt, gemächlich und in gutem Stand.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus gehört der Stadt, sie unterhaltet es, ist alt, gemächlich und in gutem Stand.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, Fronfastlich von der Stadt und dem Armenguth kr. 25. an Getrayde von dem Armenguth an Mischelkorn jährlich Mß 48, Haber 20 Mß. — Von St: Johannsen Mischelkorn 36 Mß, — und 6 kr. in Geld. An Wein 2 Sm: von dem Armenguth, 4 Sm: aus dem Schloß zu Erlach. An Holz. 2 Fuder grobenes, und 2 Fuder Wedeln.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Sam: Künzi, oberer SchulMstr in Erlach.

Zitierempfehlung: