Gommiswald (Transkription Nr. 863)
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- Gommiswald (Niedere Schule, katholisch)
Canton Linth. District Schenis. Gemeinde Gommiswald. Antworten, über den Zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gauen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ein Dörfle. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigne Gemeinde. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agent enschafft, Brändle. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
District Schenis. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jn der ersten 1/4tel stündigen Entfernung sind Häuser — 111. Jn der 2.ten sind — 20. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
die übrigen 3 Zum Schulbezircke gehörige Dörfer sind 4: als Gauen (das Schulort) Uetelburg, Ottenhofen, und Giegen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Die übrigen 3 sind in der ersten 1/4telstunde begriffen. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Die Anzahl der Schulkinder beyl: ordinairement 20 bis 30. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Entfernung der benachbarten Schulorten auf 3/4 Stund: Utznacht, Kaltbrunnen, Rieden, und Ernenschweyl. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule werden die Anfangsgründe (nemlich das a. b. c. ein wenig lesen, und schreiben etz. gelehrt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden nur im Winter gehalten, ohngefehr 3 1/2 Monnat. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Der Katechismus, auch etvann andre dergleichen Bücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften; von einer Religionsgeschichte, alz. auch andern. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schulen dauren täglich 4 Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in keine Klassen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Den Schullehrer hat die Gemeinde jährlich den 11ten 9bre gewählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Jakob Joh: Ge: Zuname, Eichmann. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Er ist von hier. |
III.11.d | Wie alt? |
Er ist 46 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat 3 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist 5 Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er ist ehevor 4 Jahr in studies , darnach 4 Jahr in französischen Diensten gewesen; jezt aber Schullehrer, Meßner, und dem Agent sein Geheimschreiber. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
ut ante. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder sind, wie in No. 3. lit: b. angezeigt worden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 2] Schulstiftung ist keine. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Einkünften fließen von den Schulkindern. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld, wochentlich, wann eines die ganze Woche aushält, kömmt auf 1 Bz. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhaus ist keines, sonder ein jeder damahliger Schullehrer haltet in seinem eigenen Hause Schul. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers ist, wie in No. 14 gemeldt, außert daß ein jedes Schulkind täglich ein Scheit Holz mitbringen muß. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |