Thörigen (Transkription Nr. 940)
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- Thörigen (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung
Der Fragen Über die Lokal verhältniße der Schulen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Thörigen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine Eigene Gemeinde Welche aber mit der gemeind Betthenhausen die Armen gemeinsam erhalten |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirch gemeind Herrzogenbuchsee Agentschaft Thörigen |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Disstrickt Wangen |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Benamsung der Jänigen Dörfer und Hööfe So Zur Schul Thörigen gehören die entfernung Jeden Orts vom Schullhaus die anzahl der Häüser und Kinder jeden orts |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 2] Bleichenbach Leymisweyl. die Beide Schulen sind gleich ohngefehr drey viertelstund vom Schulhaus Entfernet |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren. Läsen. auswendig Lehrnen Schreiben, und Singen |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
nur im Winter bestandig von Martini bis auf Osteren im Somer zu {vier} verschiedenen zeiten Den jede zeit 14 Tag |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Berner Nahmenbucher Heidelberger Psalmenbuch Hübners Biblischen Historien |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Man Schreibt vor |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Sechs Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Buchstaben und Buchstabieren 2ten Lesen und auswendig Lehren 3ten Schreiben und Singen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Durch den Pfarer des orts mit bestätigung des Landvogts dasigen Amts |
III.11.b | Wie heißt er? |
Ulrich Schärer |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Thörigen |
III.11.d | Wie alt? |
46 Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja, 6 kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
26 Jahr in der Schul Thörigen gedienet |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
nur bey Seinen Elltern. keine Besonderen |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] 135 Kinder im ganzen, aber kaum die helfte besucht die Schule |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 62 Mägdlein 72 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer wan es wohl geht etwan 20 Kinder des Tags |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
ist keine vorhanden |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
ab den Rechtsamen |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Nein |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Keines |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist vor ohngefehr 12 Jahren erneüert worden |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
ist eine Wohnstuben, und Schulstuben ein hölzenes gebäü mit einem Strohdach |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Nein |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die darzu gehörigen Dörfer und Hööfe |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an gedräyte 6 Müt korn, gelt 1 kr. 11 bz. Beyde korn und gelt werden von denen auf den Häüseren oder Hööfen Sizenden Rechtsamen Bezogen. aber der Sommer Schullohn Welcher. 2 kr. 10 bz. ist. wird aus Dem gemeinen bezahlt, Holz nach Nothdurft |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nein |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
keines |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
keine |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
ist oben gemelt |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Nein |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Kein |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
ein viertel Jucharten eine Beünden. Welche aber vast eine halbstund von Schulhaus entfernet |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |