Niederbipp (Transkription Nr. 954)
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- Niederbipp, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)
22.02.1799
BEANTWORTUNG
Der Fragen, über den Zustand der Schule, für die Ältern und größern Kinder, zu Niederbipp.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Niederbipp. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu Niederbipp. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum Distrikt Wangen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstund liegen 126. Häüser; Jnnerhalb des Umkreises der zweyten Viertelstund 31. Häüser; und jnnerhalb des Umkreises der Dritten 6. Häüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Niederbipp — Lohreüti — Lynis Aker — Weid — Reütihof, Anteren — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein — Lehn — Walden. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Von dem Schul-Hause, sind in dem Dorf, die weitesten Häüser entfernt 1. Viertelstund. Lohreüti 1/2. Viertelstund; Lynis Aker — u: Weid 1. Viertelstund; Anteren 1 1/2. Viertelstund; Reütihof — Güggel — Oggenhäüsern — Galmis, Bohlrein — Lehn 2. Viertelstund; Walden 2 1/2 Viertelstund. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
||[Seite 2] Von Niederbipp kommen Kinder in die Schule 156. — Von der Lohreüti 1. — Aus dem Lynis Aker 3. — Aus der Weid 1. — Von Oggenhäüsern 3. — Aus dem Galmis 2. Aus dem Lehn 9. — Von Walden 2. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Walliswyl — Schwarzhäüsern — Wolfisberg Oberbipp — Wiedlisbach — Bannwyl. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Von der Schule zu Niederbipp ist entlegen: Walliswyl 3. Viertelstund. Schwarzhäüsern 1. st. Wolfisberg 1. st: Oberbipp 2. Viertelstund; Wiedlisbach 1. Stund. u: Bannwyl 1. Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Die Anfänge der Christlichen Lehre auswendig. Der Heidelbergische Catechismus auswendig. Jn dem Psalmenbuch 22. Psalmen auswendig. Jn dem Neüen Testament — und Psalmen, Buchstabieren — und wohl lesen; Der Religions-Unterricht; Die Psalmen-Musik; Schreiben und geschreibenes Lesen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nur im Winter. Von Anfangs Wintermonat, bis Osteren. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Keine Andere; Als die in {der} 5.ten Antwort angezeigt |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schullehrer schreibt den Anfängern zu erst Buchstaben vor; — dann Silben; — und darauf dann wort. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Von Morgen 8. bis 11. Uhr. Nachmittag von 1. bis 4. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jn Drey Claßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Ein jeweiliger Amtsman — u: der Pfarrer; u: die Chorrichter in der Gemeine, haben die Schulmeister durch ein Examen auf die prob gesezt; und dann der tüchtigst erfundene erwählt; jedoch so, daß ein einhemischer vor einem fremden der vorzug gehabt hate. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Ullrich Haudenschilt. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Niederbipp. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 41. Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja. Er hat 3. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Acht Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Niederbipp hat Er seinem Vatter in der Schule geholfen. Jn der Zwischenzeit aber auf dem Schneiderhandwerk gearbeitet. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er ist neben seinem Lehramt, jezund noch agent. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Überhaupt besuchen die Schule 177. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter Knaben 99. Mägdlein 78. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist kein vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst keins eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst schlecht und sehr baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeinde. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] An Geld kr. 3. bz. 5. — An Getreide 140. Mäs Haber Zwey Mütt Dinkel; Holz nach Nothdurft; das Schulhaus, samt einem Garten — und Hofstatt. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Das ganze Schul-Haus (Außert der Lehrzeit) Zu benuzen, so wie Auch die Hofstatt und Garten haltet ohngefehr 1. Viertel von einer Jucharten |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Bemerkungen. |
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Unterschrift |
Also Abgefasst in Niederbipp den 22.ten Febr: 1799 |